Rückblende zum Februar 2016: Nach Ellbogenremplern zwischen dem Ehepaar und dem 41-Jährigen beim Vorbeigehen, soll die 72-Jährige gesagt haben: „San's deppert wor'n“. Darauf schlug der Beschimpfte zu. Als das Paar am Boden lag, trat er mit Stahlkappenschuhen auf die Köpfe ein. Dann holte er eine zugespitzte Eisenstange, umfasste sie mit beiden Händen und stach mehrmals auf die Opfer ein. Der 74-Jährige und seine Frau starben im Spital.
Nachbarn sammelten Geld
Das Mitleid mit dem erschlagenen Paar hielt sich aber in sehr engen Grenzen. Es hatte den Täter und dessen Familie, es gab eine Frau und zwei Kinder, jahrelang bis aufs Blut gequält. Nicht nur, dass die Nachbarn Geld für einen Anwalt sammelten. Sogar der Bürgermeister jener Wachauer Gemeinde, in der die Leondinger Senioren einen Zweitwohnsitz hatten, sagte vor laufender Kamera: „Uns allen hier tut nur der Täter leid.“
Mein Mandat hat mir erzählt, dass zu ihm im Gefängnis gesagt wurde, er dürfe nicht mehr in sein Haus einziehen. So etwas ist juristisch sicher nicht haltbar.
Andreas Mauhart verteidigte den Totschläger von Leonding
Rachsüchtige Opfer-Tochter
Dieser bekam sieben Jahre wegen Totschlags, das Oberlandesgericht erhöhte 2017 auf neun Jahre Haft. Nach Verbüßen der halben Strafe kann er einen Antrag auf Entlassung stellen. Doch nun soll die Opfer-Tochter, eine Juristin, durchgesetzt haben, dass der Verurteilte im Fall der Freilassung nicht mehr in sein Zuhause, also ihr Nachbarhaus, einziehen dürfe. Verteidiger Andreas Mauhart bestätigt, was in einem anonymen Mail an die „Krone“ stand, und ist empört: „Das wäre ja wie eine Enteignung!“ Die Tochter war nicht zu sprechen.
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