Vierter Versuch

Wiederaufnahmeantrag: Ein „Mörder“ gibt nicht auf

Oberösterreich
14.08.2021 10:00

Auch sechs Jahre nach seiner Verurteilung wegen Mordes an einer Tanzlehrerin in Gmunden hat sich Helmut S. nicht mit dem Urteil - 20 Jahre Haft - abgefunden. Sein Anwalt stellte nun einen Wiederaufnahmeantrag, den vierten. Ihm liegt ein Gutachten eines Gerichtsmediziners zur Wucht der Schläge auf das Opfer vor.

Die Tat geschah am 7. Juli 2013. Das spätere Opfer, die 51-jährige Tanzlehrerin Ingrid Sch., und Helmut S. feierten im Tennisklub. Zwei Tage später wurde die Frau schwer verletzt und halb nackt im Garten ihres Hauses gefunden. Sie starb im Krankenhaus, ohne das Bewusstsein wiederzuerlangen. Ein Jahr später wurde Helmut S. wegen Vergewaltigung mit Todesfolge und versuchten Mordes durch Unterlassung verurteilt.

Neues Gutachten
Seit 2017 stellt sein Anwalt Andre Hitzenbichler Wiederaufnahmeanträge. Sie wurden allesamt vom Landesgericht Wels und vom Oberlandesgericht Linz abgelehnt. Den Richtern fehlten bei der Abweisung des letzten Antrages im Dezember 2020 „neue Tatsachen und Beweismittel, die die Freisprechung des Verurteilten begründen können“. Nun liegt dem Wiederaufnahmeantrag ein Gutachten über eine Computersimulation zur Wucht der Schläge auf das Opfer bei.

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