Weitere Verschärfungen

Aus für kostenlose Corona-Tests in Deutschland

Ausland
10.08.2021 16:46

Deutschland hat am Dienstag dem Ergebnis des Corona-Gipfels für die Weichenstellung der Herbst-Winter-Saison entgegengefiebert: Im Kampf gegen eine neue große Corona-Welle müssen sich Nicht-Geimpfte in Deutschland auf mehr Testpflichten im Alltag einstellen - und Schnelltests ab 11. Oktober in der Regel auch selbst bezahlen. Das beschlossen Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der deutschen Bundesländer. Bund und Länder riefen außerdem eindringlich dazu auf, dass sich auch nach den Ferien noch viel mehr Bürger impfen lassen.

Es gelte einschneidendere Beschränkungen im Herbst und Winter abzuwenden. „Wir müssen versuchen, mit leichten Maßnahmen zu reagieren, um so ganz dramatische Maßnahmen möglichst zu verhindern“, sagte Merkel. „Wer nicht geimpft ist, muss sich absehbar regelmäßig testen lassen, wenn er in Innenräumen mit anderen Menschen zusammentrifft“, heißt es im Bund-Länder-Beschluss. Denn das Infektionsgeschehen steigt nach dem niedrigen Niveau des Sommers inzwischen rasch wieder. Die Zahl der gemeldeten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen liegt laut Robert Koch-Institut nun bei 23,5 - am Vortag hatte die Sieben-Tage-Inzidenz noch bei 23,1 gelegen, beim jüngsten Tiefststand vor gut einem Monat 4,9.

Kostenlose Bürgertests enden am 11. Oktober
Sich vor einem Restaurantbesuch oder der Urlaubsreise mal eben testen zu lassen, wird jedenfalls absehbar komplizierter - durchaus auch als Anstoß für mehr Impfungen, die ja gratis sind und extra Tests meist überflüssig machen. Da mittlerweile allen ein unmittelbares Impfangebot gemacht werden könne, sei eine dauerhafte Übernahme der Kosten für alle Tests durch den Steuerzahler nicht angezeigt, heißt es im Beschluss vom Dienstag. Gratis sollen Schnelltests nur noch für jene zu haben sein, die sich nicht impfen lassen können oder für die es keine allgemeine Impfempfehlung gibt wie Schwangere und Unter-18-Jährige.

Das Ende der kostenlosen Tests ist - wie berichtet - auch hierzulande ein umstrittenes Thema

Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) sagte: „Es ist richtig, diesen Schritt zu gehen.“ Tests ließen sich leicht durch Impfen umgehen - dafür sind nun acht Wochen Zeit. Wer das Angebot nicht annehme, könne nicht erwarten, dass die Solidargemeinschaft die Kosten trage. Der Bund finanziert seit März mindestens einen Schnelltest pro Woche für alle, das kostete schon mehr als drei Milliarden Euro. Künftig soll ein „angemessener Preis“ selbst zu zahlen sein, hatte die Bundesregierung erläutert. Zur Orientierung: Für Testanbieter wurde die Vergütung zum 1. Juli auf 11,50 Euro für Sachkosten und das Testabnehmen gesenkt.

Mittlerweile habe jeder ein Impfangebot, lautet die Begründung für diesen Schritt. In der Vorlage wird deshalb an die Bevölkerung appelliert, sich impfen zu lassen. Die vorhandenen Impfstoffe würden auch gegen die sehr ansteckende Delta-Variante des Coronavirus „eine hohe Wirksamkeit“ aufweisen. Geimpfte und Genesene würden deshalb „von bundes- oder landesrechtlichen Regelungen, die Testauflagen vorsehen, ausgenommen“, heißt es in der Vorlage. Auch eine Quarantänepflicht für diese Personengruppen sei demnach nicht mehr erforderlich, selbst wenn sie aus einem Hochrisikogebiet wieder nach Deutschland einreisen.

Dringender Impf-Appell
Bund und Länder senden zudem einen dringenden Appell, jetzt leicht erreichbare Impfgelegenheiten anzunehmen - und zwar schnellstmöglich. „Wer im Herbst einen vollständigen Impfschutz haben möchte, muss jetzt mit der Impfung beginnen“, heißt es im Beschluss. Vollständig geimpft sind 55,1 Prozent aller Einwohner. Für einen Grundschutz der ganzen Gesellschaft reicht das aber auch wegen der ansteckenderen Delta-Virusvariante noch nicht, wie Merkel deutlich machte. Es wäre gut, „deutlich über 70 Prozent und hin zu 80 Prozent zu kommen“, was im Augenblick aber nicht gesichert sei. Die Kanzlerin bat auch die mehr als 50 Millionen schon Geimpften, bei anderen dafür zu weben.

Für alle bleiben soll der bekannte Basis-Schutz mit Abstand, Hygiene und Maskenpflicht in Bussen, Bahnen oder Geschäften. Als einheitliches Instrument soll spätestens ab 23. August zudem die „3G-Regel“ für den Zugang zu bestimmten Innenräumen greifen: Hinein oder teilnehmen kann nur, wer geimpft, genesen oder frisch negativ getestet ist.

Dies soll für den Zugang zu Krankenhäusern sowie Alten- und Pflegeheimen, zur Innengastronomie, Sport- und Freizeitveranstaltungen, Fitnessstudios, Schwimmbädern, Gottesdiensten, für körpernahe Dienstleistungen wie Friseure sowie bei der Beherbergung in Pensionen und Hotels gelten. Bei Beherbergungen soll ein Nachweis bei der Anreise und - für Nicht-Geimpfte und Nicht-Genesene - dann zweimal pro Woche ein Test erforderlich sein.

Möglich sind Schnelltests, die nicht älter als 24 Stunden sind - oder genauere PCR-Tests, die bis zu 48 Stunden zurückliegen können. Ausgenommen sind Schüler ab 6 Jahren, die ohnehin regelmäßig getestet werden. Die Länder sollen die 3G-Regel bei entspannter Corona-Lage aussetzen können - solange in einem Landkreis die Zahl der gemeldeten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen stabil unter 35 liegt - oder ein anderes Warn-System im Land mit weiteren Faktoren ein vergleichbar niedriges Infektionsgeschehen widerspiegelt.

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder ließ erkennen, dass eine Debatte über Zugänge nur für Geimpfte und Genesene („2G“) wohl bald folgen dürfte. „Wir testen seit einem Jahr wie die Weltmeister“, sagte der CSU-Chef. Die Erfahrung zeige aber auch: Testen alleine reiche nicht.

Rechtsgrundlage für Corona-Maßnahmen soll verlängert werden
Bestehen bleiben soll die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ als wichtige Rechtsgrundlage für diverse Corona-Maßnahmen. Bund und Länder bitten den Bundestag, sie über den 11. September hinaus zu verlängern. Das Parlament hatte das zuletzt am 11. Juni getan - ohne erneutes Votum würde die Sonderlage nach drei Monaten auslaufen. Sie gibt dem Bund das Recht, direkt Verordnungen etwa zu Tests und Impfungen zu erlassen. Auch Maßnahmen der Länder wie Maskenpflicht oder Kontaktbeschränkungen beziehen sich laut Infektionsschutzgesetz auf die Feststellung dieser Sonderlage.

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