Nach Gerichtsspruch:

Deutsch als Hürde für weitere Sozialhilfe

Oberösterreich
30.07.2021 07:00
Gemischte Reaktion auf das Urteil zum OÖ-Modell der Wohnbeihilfe. ÖVP und FPÖ triumphieren, Grüne spreche von „Auseinanderdividieren“.

Das Landesgericht Linz hat, wie berichtet, nun in einem Urteil festgestellt, dass es keine Diskriminierung darstellt, wenn für den Bezug von Wohnbeihilfe vom Land OÖ ein Nachweis für Deutschkenntnisse eingefordert wird. Ein Türke hatte bekanntlich gegen diese seit 2018 geltende Bestimmung geklagt.

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Schade, dass der Europäische Gerichtshof nicht entschieden hat. Das Urteil nun war erwartbar, es ist bedauerlich, aber dennoch zu akzeptieren.

Peter Binder, Wohnbausprecher der SPÖ im oö. Landtag

„Kein Selbstbedienungsladen“
Wohnbaureferent LH-Stellvertreter Manfred Haimbuchner fühlt sich bestätigt und denkt schon weiter: „Oberösterreich ist kein Selbstbedienungsladen, sondern in unserem Bundesland wird Leistung belohnt. Man wird sich überlegen müssen, in welchen Bereichen man ähnliche Schritte setzen und Auflagen für Drittstaatenangehörige einführt.“ Sein Linzer Parteikollege, Vizebürgermeister Markus Hein, fordert daher auch sogleich, dass es städtische Sozialleistungen für Ausländer nur mit Deutsch-Nachweis und nach mehrjährigem Aufenthalt in Linz geben darf.

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Wohnbeihilfe ist keine Kernleistung. Das Grundbedürfnis des Wohnens ist durch die Sozialhilfe bereits ausreichend abgedeckt.

Landeshauptmann-Vize Manfred Haimbuchner (FP)

„Deutsch ist zentrale Voraussetzung“
Auch von der Landes-ÖVP gibt es Zustimmung: „Wir bekennen uns dazu, dass es eine Verpflichtung zum Erlernen der deutschen Sprache braucht, denn Deutschkenntnisse sind die zentrale Voraussetzung, um am Arbeitsmarkt Fuß fassen zu können“, sagt Landesgeschäftsführer Wolfgang Hattmannsdorfer.

Grüne müssen akzeptieren
Akzeptieren muss den Richterspruch auch der grüne Landesrat Stefan Kaineder. „Die Haltung der Grünen ist aber ganz klar: Förderungen und Beihilfen dürfen niemanden aufgrund seiner Herkunft oder Muttersprache ausklammern.“

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