Die Zahl 450 stammt aus einer ÖVP-Anfrage an Vizebürgermeister Christoph Wiederkehr (Neos). In 45 Fällen wurden die Personen mittels Schreiben über den negativen Ausgang des Ermittlungsverfahrens informiert. 30 Verfahren wurden bereits abgeschlossen. Laut Gesetz tritt bei Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit automatisch der Verlust der österreichischen ein.
Es gibt nur wenige Ausnahmen (etwa bei Kindern mit Eltern unterschiedlicher Staatsbürgerschaft). Wie berichtet, gab es in der Vergangenheit Aufregung um Austro-Türken: So sollen einige zwar offiziell bei der Einbürgerung ihre frühere Staatsangehörigkeit zurückgelegt haben, diese aber später wieder – ohne Ausnahmegenehmigung – erworben haben. Der rot-weiß-rote Pass ist damit automatisch weg.
Die MA 35 hat die Betroffenen mehrfach über diese Bestimmung aufgeklärt, heißt es in der Anfragebeantwortung. „Die Stadt muss in Zukunft hier offenbar noch wesentlich deutlicher darauf hinweisen“, so Gemeinderätin Caroline Hungerländer (ÖVP).
Noch etwas ergab die Anfrage: Zwischen 2017 und 2020 wurde in 304 Fällen der österreichische Pass aberkannt. Deren frühere Besitzer stammten aus der Türkei (91), Deutschland (34) und der Schweiz (26). Für die Zeit vor 2017 existiert in Wien keine statistische Auswertung.
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