Es war ein ungewöhnlicher Prozess, der den Obersten Gerichtshof beschäftigte: Eine Frau hatte sich in einem Ambulatorium künstlich befruchten lassen - mit Samen des Mannes, von dem sie längst geschieden war. Wer zahlt nun Alimente, lautete die Frage.
Das Ehepaar wollte Kinder, konnte aber keine bekommen. Daher wendeten sich die beiden 2014 an ein Ambulatorium. Eizellen wurden entnommen und befruchtet. Die Verpflanzung in die Gebärmutter führte zu keiner Schwangerschaft. Auf einen weiteren Versuch verzichtete das Paar, drei Embryonen wurden aber eingefroren.
Ambulatorium soll für Alimente aufkommen
2019 kam die längst geschiedene Frau in das Ambulatorium und ließ sich befruchten. Niemand fragte sie nach ihrem Ehestand. Diesmal klappte es. Der geschiedene Mann erfuhr davon und brachte die Klage gegen das Ambulatorium ein. Er wollte das Unternehmen für alle zukünftigen Kosten für das Kind, wie zum Beispiel Alimente, haftbar machen.
Die erste und zweite Instanz verurteilte das Ambulatorium zur Haftung, der Oberste Gerichtshof wies die Klage überraschend ab. Es müsste zuerst eindeutig, zum Beispiel durch einen DNA-Test, geklärt sein, dass der geschiedene Mann wirklich der Kindesvater ist. Ohne diese entscheidende Grundlage könne dem Mann nichts zugesprochen werden.
Kronen Zeitung
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