Das sagt der Experte

Dürfen Wiener ab 19. Mai zum Heurigen nach Baden?

Wien
29.04.2021 07:03

Ab 19. Mai soll in Österreich alles aufsperren. Nur Wien, wie berichtet, bremst. Restaurants, Fitnesscenter, Kaffeehäuser und Bars könnten länger als in den anderen Bundesländern geschlossen bleiben. Was heißt das für die Wiener? Darf man zum Heurigen nach Baden? Oder in der Eisenstädter Muckibude schwitzen, wenn ich dort meinen Zweitwohnsitz habe?

Und welche Strafen drohen bei Verstößen? Anders als der Volllockdown (jetzt) ist die Einschränkung einzelner Branchen in einem einzigen Bundesland eine rechtlich haarige Sache. „Es ist absolut unklar, wie das geregelt werden kann“, erklärt der Wiener Rechtsanwalt Christoph Völk. Der Experte hält es für kaum möglich, dass Wienern der Ausflug zum Heurigen im Umland der Hauptstadt verboten werden kann. Das hat mehrere Gründe: Was Politiker auf Pressekonferenzen den Bürgern „vorschreiben“ ist durch die entsprechende Verordnung oftmals nicht gedecket. Zudem seien Covid-Verordnungen widersprüchlich formuliert, so Völk. Heißt: Viele Regeln haben vor dem Höchstgericht keinen Bestand. Und die Polizei kennt sich teilweise selbst nicht mehr aus, was sie kontrollieren und bestrafen soll.

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Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, wie man Wienern verbieten will, in Niederösterreich ins Kaffeehaus zu gehen.

Rechtsanwalt Dr. Christoph Völk

Apropos Strafen: Viele Corona-Bußgelder werden im Nachhinein vom Gericht aufgehoben. Und wer einen Zweitwohnsitz hat, dürfe dort wohl alle Freiheiten genießen, die ihm in Wien verwehrt sind. FPÖ-Chef Dominik Nepp fordert daher umgehende Öffnungsschritte: „Der Zusperrwahn verursacht völliges Chaos!“ Wie es ab 19. Mai weitergeht, soll sich nächste Woche entscheiden. 

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