Schrecklicher Unfall

Geldstrafe und bedingte Haft für Lkw-Lenker

Kärnten
15.04.2021 11:41

Nach einem Verkehrsunfall mit drei Toten ist am Donnerstag ein 35-jähriger Lkw-Lenker aus Bosnien am Landesgericht Klagenfurt wegen fahrlässiger Tötung zu 1500 Euro Geldstrafe und sieben Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Der Mann war einem Auto aufgefahren, das auf der rechten Fahrspur in einem Tunnel stand. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. 

Der Unfall hatte sich - wie berichtet - im vergangenen Oktober auf der Südautobahn (A2) im Bezirk Wolfsberg ereignet. Eine 26-jährige Frau aus der Steiermark war mit ihrem Auto in den Großliedltunnel eingefahren, wo das Fahrzeug stehen blieb. Die Frau stieg aus und ging zum Heck des Pkw, wo sie von dem Lkw erfasst wurde. Der Sattelzug prallte gegen das stehende Auto, das 60 Meter weit nach vorne geschleudert wurde. Die 26-Jährige und ihre im Auto links hinten sitzend Großmutter (79) waren sofort tot. Der 91-Jährige Großvater, der am Beifahrersitz des Autos gesessen war, starb nach seiner Einlieferung ins Krankenhaus, der 14-jährige Bruder überlebte schwer verletzt.

Erforderliche Sorgfalt und Aufmerksamkeit außer Acht gelassen

Staatsanwältin Doris Wieser warf dem Lkw-Fahrer vor, „die im Straßenverkehr erforderliche Sorgfalt und Aufmerksamkeit außer Acht gelassen zu haben“, dadurch habe er das stehende Auto zu spät erkannt und nicht mehr rechtzeitig reagieren können. Der 35-Jährige bekannte sich gleich zu Prozessbeginn vollinhaltlich schuldig. Wie es zu dem Unfall gekommen war, ließ sich auch in der Einvernahme des Mannes durch Richter Gerhard Pöllinger-Sorré nicht klären: Der 35-Jährige war nicht zu schnell unterwegs und hatte auch nicht telefoniert - vermutlich habe er sich zu viel auf die Einfahrt in den Tunnel konzentriert und nicht darauf, was im Tunnel war.

Die Verteidigerin des Mannes meinte, ihr Mandant bereue den Unfall zutiefst, es wird ihn sein Leben lang begleiten, dass er das Auto zu spät erkannt hat. Es sei ein Fehler gewesen, der jedem Verkehrsteilnehmer passieren kann. Wie Richter Pöllinger-Sorré in seiner Urteilsbegründung sagte, sei dem 35-Jährigen sein reumütiges Geständnis und seine Unbescholtenheit zugute gekommen. Seine verspätete Reaktion und unglückliche Umstände hätten zu dem schweren Unfall geführt. Doch es nütze niemandem, wenn der Angeklagte ins Gefängnis geht, begründete er die Strafe in Form einer bedingten Haft und 300 Tagessätzen in Höhe von jeweils fünf Euro. Der 35-Jährige nahm das Urteil an, Staatsanwältin Wieser gab keine Erklärung ab.

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