Schikanen gehen weiter

Südtiroler durfte nicht zum Begräbnis seiner Oma

Tirol
08.04.2021 13:00

Die Großmutter eines in Innsbruck lebenden Mannes ist kürzlich gestorben. Daher wollte er nach Südtirol zu ihrem Begräbnis fahren. Doch der fristgerechte Einreiseantrag samt Sterbeurkunde wurde vom italienischen Gesundheitsministerium abgelehnt. Unverständnis gibt es auch in einem zweiten Fall: Eine Frau darf seit Monaten ihre einsame Mutter nicht von Südtirol zu sich nach Tirol bringen.

Die Einreise in Tirols Nachbarstaaten stellt sich für viele Berufs- und Privatpendler wegen der Covid-19-Einreisebestimmungen als schier unmöglich dar. In die Riege jener Fälle, die die „Krone“ bereits aufgezeigt hat, gesellen sich zwei weitere Schicksale.

Was ist tatsächlich erlaubt und was nicht?
Wie berichtet, darf eine gebürtige Italienerin, die in Innsbruck lebt und ihre kranke Mutter in Südtirol besuchen möchte, nicht einreisen - obwohl Tirol nicht mehr als Virusvarianten-Gebiet gilt. Nur der Tod der Mutter sei laut dem italienischen Gesundheitsministerium ein dringlicher Grund. Doch das scheint in der Realität nicht korrekt zu sein, zumindest zeigt das der Fall eines in Innsbruck lebenden Südtirolers (Name der Redaktion bekannt).

Klare Absage vom Gesundheitsministerium
„Meine Großmutter ist vor wenigen Wochen gestorben. Ich wollte mit meiner Frau zu ihrem Begräbnis nach Südtirol fahren, damit wir uns von ihr verabschieden können. Daher habe ich beim italienischen Gesundheitsministerium einen Einreiseantrag samt Dokumente wie etwa der Sterbeurkunde gestellt“, schildert der Mann. Die Antwort des Ministeriums war allerdings ernüchternd: „Dieser Grund fällt nicht unter die genehmigten Bedingungen.“

Die Italienerin dürfte demnach zum Begräbnis ihrer Mutter nach Südtirol fahren, der Südtiroler durfte sich hingegen nicht von seiner verstorbenen Großmutter verabschieden - obwohl alle Personen jeweils zur selben Familie gehören ...

Zitat Icon

„Dieser Grund fällt nicht unter die genehmigten Bedingungen.“

Das italienische Gesundheitsministerium

„Antrag muss sieben Tage vor Einreise gestellt werden“
„Kurios dabei ist auch, dass man beim Gesundheitsministerium sieben Tage vor der geplanten Einreise den Antrag stellen muss. Doch keiner kann vorhersehen, wann eine Person, in unserem Fall meine Großmutter, stirbt“, sagt der Südtiroler.

Tochter darf ihre Mutter nicht nach Tirol holen
Fassungslos ist zudem eine weitere in Innsbruck lebende „Krone“-Leserin (Name der Redaktion bekannt), deren Eltern in Südtirol wohnen. Ihr Papa ist im Herbst des Vorjahres verstorben, ihre Mutter lebt seither alleine dort. Die Tochter hat daraufhin mehrfach versucht, ihre einsame Mutter nach Tirol zu holen, um sich um sie kümmern zu können - doch auch dieser Wunsch wurde ihr von den italienischen Behörden bis heute nicht erfüllt.

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