Herkunft verschleiert

Lebensmittel: „Rot-Weiß-Rot“ oft nur auf Packungen

Österreich
22.03.2021 10:41

Die Herkunft eines Produkts ist für Konsumenten ein wichtiges Kriterium für die Kaufentscheidung. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) kritisiert nun allerdings, dass „Rot-Weiß-Rot auf der Verpackung nichts über den Ursprung eines Produktes aussagt“. Verbesserungen wären dringend erwünscht.

Laut Daten der Agrarmarkt Austria (AMA) ist den Konsumenten die österreichische Herkunft bei Milch, Brot, Fleisch und Wurst besonders wichtig. Für Fleisch sei die Ursprungsdefinition relativ klar geregelt. Bei verarbeiteten Lebensmitteln hingegen sei die Lage bedeutend problematischer, so die Konsumentenschützer. Die Hersteller würden gerne auf den Zollkodex zurückgreifen. Das bedeute dann beispielsweise bei Brot mit der Herkunft Österreich, dass zwar das Mehl aus einer heimischen Mühle stammen, das Getreide jedoch nicht in Österreich gewachsen sein muss.

Weil Konsumenten Lebensmittel österreichischen Ursprungs bevorzugen, bemühen sich Hersteller und Handel, den Produkten einen heimischen Anstrich zu geben, etwa mit rot-weiß-roten Herzchen und Flaggen auf der Verpackung. Der Hinweis, dass die Hauptzutaten nicht aus Österreich stammen, werde dabei mitunter „in der Mindestschriftgröße von 1,2 Millimetern“ möglichst gut „versteckt“. Werbeaussagen wie „beliebteste ... (Produktart) in Österreich“, „abgefüllt in Österreich“ oder „verpackt in Österreich“ sagen nichts über die Herkunft der Zutaten aus und haben auch keine verpflichtende Herkunftsangabe zur Folge. Besonders ärgerlich finden die Konsumentenschützer die Ausnahmen bei der Herkunftskennzeichnung für eingetragene Markennamen und geschützte geografische Angaben.

Vertrauen in Herkunft muss möglich sein
„Eine generelle Pflicht, genau zu deklarieren, woher die Hauptzutaten stammen, gibt es nicht. Bei Abbildung einer Österreich-Flagge mit der Aufschrift ‘Qualität aus Österreich‘ muss ich entweder darauf vertrauen, dass die Hauptzutaten tatsächlich aus Österreich stammen oder die Klarstellung ‘anderer Herkunft‘ in Mindestschriftgröße auf der Verpackung suchen und finden“, kritisierte Birgit Beck vom VKI. Die Kennzeichnungspflicht sei zwar mit der Angabe „EU“ und „Nicht-EU“ erfüllt, viele Konsumenten hätten aber nicht das Gefühl, so über die Herkunft umfassend informiert worden zu sein. Die im April 2020 in Kraft getretene Durchführungsverordnung für die Angabe des Ursprungslandes habe hier wenig Verbesserung gebracht.

Quelle: APA

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