Bei den Impfungen sind mittlerweile, nach und nach, auch Hochrisiko-Patienten an der Reihe. Die Abgrenzung zur Risikogruppe ist fein - und individuell. Wer ist wer? Ein Überblick.
Mit der Priorisierung bestimmter Gruppen sollen besonders gefährdete Menschen frühestmöglich geimpft werden: „Hochrisiko-Patienten sind jene, bei denen man davon ausgeht, dass sie ein extrem erhöhtes Risiko haben, bei einer Covid-19-Infektion einen schweren Krankheitsverlauf zu haben, also mit Aufenthalt im Krankenhaus bzw. auf einer Intensivstation“, erklärt Maria Paulke-Korinek, Leiterin der Impfabteilung im Ministerium und Mitglied des Nationalen Impfgremiums.
Zugehörigkeit in Verordnung geregelt
Wer wann zur Hochrisikogruppe zählt, regelt die Verordnung. „Im Grunde kann man sagen, das sind jene Personen, die schon im Frühjahr 2020 in die Risikogruppen-Verordnung gefallen und teils von der Arbeit freigestellt worden sind“, so Paulke-Korinek, „dazu kommen jetzt: Menschen mit Trisomie 21, mit Demenz, intellektuellen oder körperlichen Behinderungen in Betreuungseinrichtungen sowie allgemein Personen mit Hämodialyse, also Blutaustausch.“
Man muss froh sein über jeden Impfstoff, den wir haben, und dankbar für jeden Tag, den man früher geimpft wird.
Maria Paulke-Korinek, Impfabteilung & Nationales Impfgremium
Aktive Verständigung für Hochrisikogruppe
Für die „Risikogruppen-Verordnung“ im Frühjahr 2020 wurden die Betroffenen über ihre Medikamente identifiziert und per Brief von der Sozialversicherung verständigt. So sollen bis dahin noch nicht geimpfte Hochrisiko-Patienten bis spätestens Ende März aktiv wegen einer Impfung angesprochen werden.
Außerdem können sich Betroffene ohne Brief an ihre behandelnden Ärzte zur individuellen Risikoanalyse melden – zum Beispiel Krebstherapie-Patienten, die keine „verschriebenen“ Arzneien einnehmen, weil sie ihre Behandlung im Spital erhalten oder Dialyse-Patienten.
Risikogruppe nur etwas weniger riskant
Wer meint, ein erhöhtes Risiko für schwere Verläufe zu haben, sich aber nicht unter den „Hochrisiko-Patienten“ wiederfindet, könnte zur Risikogruppe gehören. Bei der ist die Gefahr nur etwas abgemildert.
„Bei Adipositas zum Beispiel zählen jene mit einem Body-Mass-Index (BMI) über 40 zur Hochrisikogruppe. Aber natürlich hat man auch schon bei einem BMI über 30 ein erhöhtes Risiko - nur die über 40 noch extremer“, so Paulke-Korinek: „Die in der Verordnung als Hochrisiko-Gruppe gelisteten Erkrankungen und körperlichen Begebenheiten sind quasi die Spitze des Eisberges.“
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