Datenschutz-Bedenken

Kritik an Verordnung: Selbsttests nicht zulässig

Österreich
05.02.2021 06:00

Immerhin drei Tage haben Friseure, Modehändler und andere betroffene Unternehmen Zeit, sich auf die Öffnung am Montag vorzubereiten - am Donnerstag wurde die dazugehörige Verordnung veröffentlicht.

Eintrittstests: Wer zum Friseur möchte, muss einen negativen Antigen- oder PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Kinder bis zehn Jahre sind ausgenommen. Als Testergebnis gelten nur Nachweise, die durch dazu befugte Stellen ausgestellt werden - das sind Teststraßen, Apotheken oder Ärzte. 

Apotheken-Tests unverhältnismäßig teuer
Dass damit Selbsttests ausgeschlossen werden, sorgt für Kritik. Zum einen, weil die kostenlosen Teststraßen nicht von überall schnell erreichbar sind, zum anderen wollen vor allem Mitglieder der Risikogruppen das Anstehen vor den Straßen mit anderen Menschen verweigern. Tests bei Apotheken und Ärzten wiederum finden viele „Krone“-Leser mit rund 40 Euro im Vergleich zu einem (Männer-)Haarschnitt um 35 Euro unverhältnismäßig teuer.

Ob ein Kunde einen gültigen Test hat, muss der Betrieb kontrollieren, wie der Nachweis konkret auszusehen hat, ist in der Verordnung nicht geregelt. Kritiker bemängeln, dass gesundheitsbezogene Daten nicht ausreichend geschützt sind.

Zitat Icon

Es gibt viel zu wenig Gratis-Testangebot, es gibt keine kostenlosen Wohnzimmertests für die Bevölkerung. Ab Montag ist Chaos vorprogrammiert.

Philip Kucher, Gesundheitssprecher der SPÖ

FFP2 und Abstand: In allen Geschäften, in öffentlichen Verkehrsmitteln und bei allen zugelassenen Veranstaltungen (z. B. Demonstrationen, Begräbnisse, berufliche Zusammenkünfte) gilt eine FFP2-Pflicht. Im Handel müssen pro Kunde 20 Quadratmeter zur Verfügung stehen, bei Dienstleistern zehn.

Ausgang, private Treffen: Von 20 bis 6 Uhr gelten dieselben Ausgangsbeschränkungen wie bisher rund um die Uhr: Man darf das Haus nur aus bestimmten Gründen verlassen und nur einzelne engste Bezugspersonen treffen. Tagsüber sind draußen Treffen von maximal zwei Haushalten mit insgesamt vier Erwachsenen erlaubt. Neu ist, dass zusätzlich bis zu sechs minderjährige Kinder dabei sein dürfen.

Behindertenheime: Erstmals seit Beginn der Pandemie gibt es Regeln für Behinderteneinrichtungen: Unter anderem müssen Mitarbeiter alle sieben Tage einen Covid-Test machen und einen Mund-Nasen-Schutz, bei Kontakt mit den Bewohnern eine FFP2-Maske, tragen.

Kronen Zeitung

 krone.at
krone.at
Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele