Bei OGH abgeblitzt

Paar wollte für toten Hund 16.000 € Schmerzensgeld

Oberösterreich
05.02.2021 07:00
Vierbeiner „Schoki“ war für ein junges Mühlviertler Ehepaar wie ein eigenes Kind. Umso größer war der Schock, als der Entlebucher Sennenhund nach einem Verkehrsunfall verendete. Das Paar forderte daraufhin vom Unfallgegner 16.000 Euro Trauerschmerzensgeld und zog deshalb bis zum OGH, der es abblitzen ließ.

16.000 Euro Trauerschmerzensgeld für einen Hund? Das klingt zunächst kurios, hat aber einen tragischen Hintergrund. Denn das junge Paar hatte in der Schwangerschaft ein Kind verloren, der kleine Sennenhund wurde zum Ersatz. Und die Liebe war grenzenlos. „Schoki“ wurde täglich angezogen, alle besonderen Ereignisse wie sein Geburtstag gebührend gefeiert. Für den Vierbeiner war nur das Beste gut genug, sprich spezielle Hundehotels, -salons und -moden sowie veganes Futter und Wellness.

Unfall im Winter
Das Idyll war zu Ende, als im Winter in Puchenau ein Autofahrer auf Schneefahrbahn ins Schleudern kam und frontal gegen den Wagen prallte, in dem Herrchen und „Schoki“ saßen. Der Vierbeiner verendet am Straßenrand.

Abgeblitzt
Das nunmehr verwaiste Paar zog mit Unterstützung von Anwalt Jürgen Augstein, Kanzlei Mauhart, gegen den Unfallverursacher vor das Bezirksgericht Urfahr, forderte pro Kopf 8000 Euro Schmerzensgeld – und blitzte ab. Doch das Paar gab nicht auf, ging durch die Instanzen bis zum Obersten Gerichtshof.

Mehr als 10.000 Euro Prozesskosten
Dieser stellte klar, dass für Tiere dieselben Schadenersatzregeln wie für Sachen gelten: „Bei objektiver Betrachtung liegt eine dem Verlust eines Menschen gleichkommende Trauer so fern, dass eine klare Grenzziehung erforderlich ist.“ Der gescheiterte Feldzug hat die „Eltern“ übrigens mehr als 10.000 Euro gekostet.

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