04.11.2020 20:06 |

Anschlag in Wien

Unter Festgenommenen auch verurteilter Terrorist

Nach dem Anschlag in der Wiener Innenstadt, der vier Todesopfer gefordert hat, sind am Dienstag im Zuge von 15 Hausdurchsuchungen „im Umfeld des Täters“ in St. Pölten und Linz mehrere Personen festgenommen worden. Unter diesen dürften sich mehrere befinden, gegen die wegen Verdachts auf Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (§ 278b StGB) ermittelt wird bzw. wurde. Auch ein bereits wegen dieses Verbrechens Verurteilter befindet sich darunter - nämlich jener Mann, mit dem der Attentäter 2018 gemeinsam versucht hatte, nach Syrien auszureisen.

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Wie aus dem der APA vorliegenden Ersuchen hervorgeht, befindet unter den Festgenommenen zudem ein 18-Jähriger aus Bangladesch, gegen den zum Zeitpunkt des Anschlags wegen terroristischer Vereinigung (§ 278b StGB) ermittelt wurde.

Attentäter und sein „Reisebegleiter“
Der Attentäter und sein „Reisebegleiter“ waren seinerzeit beim Versuch, zur radikal-islamischen Terrormiliz Islamischer Staat zu gelangen, von den türkischen Behörden festgenommen worden. Nach mehrmonatiger Haft wurde das Duo nach Österreich überstellt und im April 2019 in Wien wegen terroristischer Vereinigung verurteilt. Der inzwischen 21-jährige „Reisebegleiter“ erhielt 21 Monate Haft, der Attentäter (Bild unten) 22 Monate.

Moschee im Visier
Die beiden offensichtlichen Gesinnungsgenossen dürften auch gemeinsam jene Moschee in der Hasnerstraße in Wien besucht haben, die bereits mehrmals in Zusammenhang mit der radikal-islamischen Szene genannt wurde. In diesem Objekt sollen sich laut Medienberichten unter anderem der Islamist Mohamed M. sowie der als IS-Terrorist zu neun Jahren Haft verurteilte Lorenz K. regelmäßig aufgehalten haben.

Man habe bei den Festgenommenen zwölf teilweise enge Kontaktpersonen des Täters feststellen können: „Alle diese Personen sind ha. (gemeint ist wohl hausintern, Anm.) aufgrund ihrer Zugehörigkeit zur radikal-islamistischen Szene bekannt und verkehren auch wiederkehrend an Orten, die ebenfalls der salafistischen Szene zuzuordnen sind“, heißt es. Es könne zusammenfassend nicht ausgeschlossen werden, „dass sich unter den genannten Personen Mittäter befinden bzw. genannte Personen zumindest in die Anschlagspläne involviert waren“, ist dem behördlichen Schriftverkehr zu entnehmen.

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