„Eine Elfjährige 500 Meter zu verfolgen und dann zu durchsuchen, ist vom Anhalterecht nicht mehr gedeckt“, wundert sich der Linzer Rechtsanwalt Manfred Arthofer über das Vorgehen zweier übermotivierter Kaufhausdetektive. Sie hatten Paula (11) zu Unrecht verdächtigt, bei Thalia auf der Linzer Landstraße drei Plastilin-Klötzchen gestohlen zu haben, und sie durchsucht - wir berichteten.
Dürfen die das überhaupt? Diese Frage stellten sich viele „Krone“-Leser, als sie vom Erlebnis der Elfjährigen erfuhren. „Nein“, sagt dazu Rechtsanwalt Arthofer. „Die Ladendetektive dürfen einen Verdächtigen maximal beim Verlassen des Geschäftes anhalten und die Polizei verständigen. Alles darüber hinaus ist auch strafrechtlich interessant. Die Schultasche und die Jacke zu durchsuchen, das tut man einfach nicht.“
Unschuldiges Mädchen rief Mutter an
Nach Meinung von Juristen sind die Privatdetektive bei Paula eindeutig zu weit gegangen, indem sie das Mädchen bis zum Taubenmarkt verfolgt haben. „Wer seine Taschen nicht öffnen will, muss das auch nicht tun“, sagen die Juristen, „nur die Polizei hat bei dringendem Tatverdacht die Berechtigung, Taschen und Kleidung zu durchsuchen.“
Aber wie soll das eine Schülerin wissen? Paula rief weinend ihre Mutter an.
Claudia Tröster, Kronen Zeitung
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