Wegen Reisewarnung

Kroatien-Urlauber können um ihr Gehalt umfallen

Österreich
17.08.2020 15:27

Wer trotz Reisewarnung nach Kroatien fährt, dort an Covid-19 erkrankt und deshalb nach dem Urlaub nicht rechtzeitig zur Arbeit erscheint, hat gegenüber dem Arbeitgeber keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Der Anspruch auf Lohn- oder Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall entfällt nämlich, wenn die Erkrankung grob fahrlässig oder gar vorsätzlich herbeigeführt wurde. Das ist nach Ansicht des Arbeitsministeriums der Fall, wenn man jetzt trotz aktuell gültiger Sicherheitsstufe 6 nach Kroatien fährt.

Grob fahrlässig handelt aber auch, wer sich nicht an Abstands- oder Hygieneregeln hält oder einen vorgeschriebenen Mund-Nasen-Schutz nicht trägt. Diese Verstöße gegen die Corona-Verhaltensregeln dürften jedoch nur sehr schwer nachweisbar sein.

Ärztliche Bestätigung vorlegen
Ein Entlassungsgrund ist das grundsätzlich nicht, jedenfalls muss aber, wie bei jeder Erkrankung, der Arbeitgeber sofort verständigt und ihm auf Verlangen auch eine ärztliche Bestätigung vorgelegt werden. Wer unbegründet nicht zur Arbeit erscheint, kann sehr wohl entlassen werden.

Arbeitgeber hat Ersatzanspruch
Grundsätzlich gilt nach dem Epidemiegesetz, dass bei einer Quarantäne-Anordnung durch die österreichischen Behörden das Entgelt weiterbezahlt wird, unabhängig davon, wo man zuvor seinen Urlaub verbracht hat. Der Arbeitgeber hat dann einen Ersatzanspruch gegenüber dem Staat.

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