Nach neuem Gesetz

Elsner beantragt elektronische Fußfessel

Österreich
01.09.2010 20:30
Der ehemalige BAWAG-Generaldirektor Helmut Elsner wird die elektronische Fußfessel beantragen, die seit Mittwoch Bestandteil der österreichischen Rechtsordnung ist (siehe Infobox). Dies teilte sein Verteidiger Jürgen Stephan Mertens am Mittwoch mit: "Der Antrag wird Ende dieser oder spätestens Anfang kommender Woche eingebracht." Ob er genehmigt wird, hat der zuständige Haftrichter im Wiener Straflandesgericht, Christian Böhm, zu entscheiden.

Unter bestimmten Voraussetzungen soll zukünftig U-Häftlingen und zu kurzen Freiheitsstrafen verurteilten Kriminellen der Aufenthalt im Gefängnis erspart werden, um die teilweise überfüllten Justizanstalten zu entlasten. Das Justizministerium geht davon aus, dass bis zu 500 Personen jährlich ihre U-Haft bzw. Strafhaft statt in den Zellen im elektronisch überwachten Hausarrest absitzen werden. Diese Maßnahme ist nur mit Zustimmung des Betroffenen und seiner Angehörigen möglich.

Elsners Rechtsvertreter - neben Mertens fungiert auch der Wiener Rechtsanwalt Andreas Stranzinger als Rechtsbeistand - haben am Mittwoch in einer Besprechung mit dem mittlerweile 75-jährigen Ex-Banker dessen Zustimmung zur Fußfessel eingeholt. Auch Ehefrau Ruth Elsner zeigte sich damit einverstanden. "Die Hoffnung war da, dass wir es ohne diese Fußfessel schaffen, ihn auf freien Fuß zu bekommen", sagte Mertens. Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) habe jedoch entgegen ihrer Erwartungen die jüngste Haftbeschwerde verworfen und die Verlängerung der Haft angeordnet.

"Gegen die völlig irreale Einschätzung einer angeblichen Fluchtgefahr wird eine Grundrechtsbeschwerde beim Obersten Gerichtshof und eine Verfassungsbeschwerde eingebracht", kündigte Mertens an.

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