Kampf gegen Tierleid

Tiertransporte in Drittstaaten: Strengere Prüfung

Österreich
18.06.2020 19:36

Lebendtiertransporte, die aus Österreich in oder durch Staaten außerhalb der EU gehen, sollen in Zukunft rigoroser geprüft werden. Das sieht ein Erlass des Gesundheitsministeriums von Donnerstag vor. „Ohne klare Belege der Transportunternehmen, dass alle Auflagen eingehalten werden, darf künftig kein Tiertransport von Österreich aus in einen Drittstaat starten“, betonte Minister Rudolf Anschober (Grüne).

„Tiertransporte können für die Tiere mit erheblichen Leiden verbunden sein. Besonders die langen Strecken in Drittländer außerhalb der EU bedeuten für die Tiere extreme Strapazen. Mit dem heutigen Erlass wird sichergestellt, dass die Tiere auf dem Weg regelmäßig entladen werden können, sodass sie getränkt und gefüttert werden und sich ausreichend erholen können“, erklärte der Gesundheitsminister. Die Einhaltung aller Tierschutzvorgaben müsse sichergestellt sein, sonst dürfen diese Transporte in Österreich nicht länger abgefertigt werden.

Weitere Maßnahmen angekündigt
Der Erlass betrifft vor allem Transporte nach und durch Russland. Mehrere schriftliche Auskünfte des russischen Dienstes für veterinärrechtliche Überwachung hätten „erhebliche Zweifel an der Einhaltung der EU-Tiertransportvorgaben aufkommen lassen“, hieß es. Das Ziel der Bundesregierung ist es, den Tiertransport „auf das unbedingt notwendige Maß“ zu reduzieren. Weitere Maßnahmen sollen bei einem Tiertransport-Gipfel Anfang Juli ausgearbeitet werden.

Vier Pfoten: „Schritt in die richtige Richtung“
Vier Pfoten begrüßte den Erlass. „Endlich gibt es bei Lebendtiertransporten in Drittländern einen Schritt zu mehr Tierschutz“, hieß es in einer Aussendung. „Jetzt geht es um die konsequente Einhaltung“, so die Tierschutzorganisation. Da Ruheorte und Versorgungsstellen auf der Strecke nicht in ausreichendem Maß gegeben sind, bedeute dies de facto nicht nur einen Stopp der Tiertransporte, die Russland betreffen, sondern auch der Transporte nach und durch Aserbaidschan, Kasachstan, Kirgistan, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan.

Langstreckentransporte seien damit aber nicht generell untersagt, denn der Transportstopp gelte nur, wenn Zweifel an den Angaben zu Versorgungsstellen bestehen. Trotzdem sei der Erlass „ein Schritt in die richtige Richtung“.

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