Bislang konnte bei Beiträgen für die Gesundheitsversorgung und der Versicherten auf die korrekte Berechnung geachtet werden, weniger aber auf detailgenaue, kollektivvertragliche Ansprüche der Arbeitnehmer. Die Weichen für eine faire Bemessung sind nun gestellt.
Auslöser der Debatte war die neue Gesundheitskasse (ÖGK). Bei der Umstrukturierung unter Türkis-Blau sei, so die Kritiker, die Kompetenz der früheren Gebietskrankenkassen weggefallen, die Beiträge und Kommunalsteuer der Arbeitnehmer durch Prüfer feststellen zu lassen. Die Aufgabe ging an Finanzprüfer des Ministeriums, die ohnehin ausgelastet sind. Nach Beschwerden hat der Verfassungsgerichtshof beschlossen, dass sich die ÖGK ab Juli selbst um die Begutachtung kümmert.
„Dank eigenständiger Kontrolle und Selbstverwaltung der Sozialversicherung werden die Arbeitnehmer von korrekten Abgaben und Abfertigungen profitieren“, betont Hartwig Roth, früher Obmann der Gebietskrankenkassa, nun ÖGK. Ein Kritikpunkt bleibt Bundesrat Günter Kovacs: hohe Kosten für die Versicherten durch den Aufbau der ÖGK.
Kronen Zeitung
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