Anträge ab sofort

Sondertopf für Lehrlinge mit Gehaltseinbußen

Österreich
09.05.2020 07:42

Die Regierung hat einen Sondertopf für Lehrlinge eingerichtet, die aufgrund der Corona-Krise ihre Lehrabschlussprüfung nicht ablegen konnten und dadurch einen Einkommensverlust erlitten haben. Zwischen 16. März und 3. Mai fanden aufgrund der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus keine Lehrabschlussprüfungen statt. Anträge sind ab sofort möglich.

Laut Wirtschaftsministerium wurden 7331 Lehrabschlussprüfungstermine verschoben, davon anspruchsberechtigt sind etwa 3700 Personen. Lehrlinge, die aufgrund einer Verschiebung der Prüfung zwischen Mitte März und Ende Mai kollektivvertraglich einen Einkommensentgang haben, werden mit einem Pauschalbetrag unterstützt. Die Entschädigung wurde mit 25,30 Euro pro Tag festgesetzt.

Abwicklung über betriebliche Lehrstellenförderung
Der Zuschuss für Gehaltseinbußen wird über die betriebliche Lehrstellenförderung abgewickelt. Die Abwicklung ist direkt bei der Lehrabschlussprüfung oder auch danach per Mail sowie persönlich bei den Mitarbeitern der Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern möglich.

Lehrlinge sollen keinen finanziellen Nachteil haben
Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) hatte den Sondertopf für Lehrlinge bereits Mitte April angekündigt. „Es ist mir ein persönliches Anliegen, dass keiner unserer Lehrlinge aufgrund der Pandemie Nachteile hat, weil sie etwa ihre Lehrabschlussprüfung nicht machen konnten“, so Schramböck.

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