Wirbel um Verbot

Gäste dürfen nicht zu Gehrer-Lokal am Bisamberg fahren

Wien
01.08.2010 19:05
Haubenkoch Reinhard Gerer hat Probleme mit dem von ihm gepachteten Magdalenenhof auf dem Bisamberg: Seine Gäste dürfen nicht zum Lokal zufahren – dorthin führt nur ein Stadtwanderweg. Der Verwaltungsgerichtshof bestätigt das Fahrverbot.

Dazu gibt es eine interessante Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes: "Ist ein Vorschriftszeichen 'Fahrverbot in beiden Richtungen' mit dem Zusatz 'Ausgenommen Anrainer und ihre Lieferanten‘ versehen, so ist dies dem Zusatz ,Anrainerverkehr' nicht gleichzuhalten. Nach der im ersten Fall gegebenen Textierung sind vom Fahrverbot ausdrücklich nur Anrainer und Lieferanten ausgenommen, sodass die betreffende Verkehrsfläche von Besuchern der Anrainer nicht befahren werden darf." Die Lieferanten sind in diesem Fall den Wirtschaftsfahrzeugen gleichzusetzen.

Warum die Stadt Wien unter diesen Umständen Gerer das Lokal verpachtet hat, ist unklar – denn dass die Gäste zu Fuß kommen würden, konnte niemand annehmen. Und die MA 46 sieht die Senderstraße als Stadtwanderweg für Fußgänger und Radfahrer. Außerdem ist die Straße nicht so breit, dass Autoverkehr ohne Beeinträchtigung der Wanderer und Spaziergänger zugelassen werden könnte.

von Erich Vorrath, Kronen Zeitung
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