Ischgl in der Kritik

Tourismusverband warnte Betriebe vor Abriegelung

Tirol
24.03.2020 01:51

Das Vorgehen im Corona-Hotspot Ischgl sorgt weiter für Kritik. So wurde am Montag nicht nur bekannt, dass das Land Tirol die Staatsanwaltschaft eingeschaltet hat, nachdem ein positiver Corona-Fall nicht gemeldet worden sein soll, zudem soll der Tourismusverband Paznaun Betriebe in dem Wintersportort vor der behördlichen Abriegelung gewarnt haben.

Mehr als eine Stunde bevor Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) am 13. März verkündete, dass das Paznauntal und St. Anton am Arlberg als erste Gebiete in Österreich unter Quarantäne gestellt werden, sei laut Informationen der „ZiB 2“ an mehrere Ischgler Tourismusbetriebe ein E-Mail des Tourismusverbandes gegangen. Inhalt: Man wolle informieren, dass man vom Land Tirol erfahren habe, dass „Checkpoints ab 14 Uhr“ installiert würden. Man habe keine detaillierten Informationen und bitte, davon abzusehen, sich mit diesbezüglichen Anrufen an den Tourismusverband zu wenden.

Saisonarbeiter: Wurden aufgefordert, Ischgl zu verlassen
Daraufhin sollen Betriebe ihre Angestellten dazu aufgefordert haben, noch schnell den Ort zu verlassen. Ein Saisonarbeiter schilderte in der Sendung, dass er den „Befehl bekommen“ habe, seine Sachen zusammenzupacken, sein Zimmer zu verlassen und aus Ischgl abzureisen.

Der Chef des Tourismusverbandes habe gegenüber der „ZiB 2“ nicht sagen können, von wem er die Vorabinfo bezüglich der Abriegelung bekommen habe.

Staatsanwaltschaft in Causa Ischgl eingeschaltet
Der dortige Umgang mit den Coronavirus beschäftigt inzwischen auch die Strafverfolgungsbehörden: Nachdem Tirol hinsichtlich des „Herdes“ Ischgl in den vergangenen Tagen massiv unter Beschuss geraten war, schaltete das Land Tirol am Montag wegen eines offenbaren Ischgler Corona-Falles die Staatsanwaltschaft ein. Der Grund: Ein deutsches Medium, laut APA-Informationen das ZDF, informierte die Gemeinde Ischgl, dass in einem dortigen Betrieb schon Ende Februar ein positiver Fall bekannt gewesen sein soll. Der namentlich nicht genannte Betrieb soll den Fall jedoch nicht der Gesundheitsbehörde gemeldet haben.

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