Viele steirische Gastronomen raufen sich wegen der neuen Gesetzeslage die Haare. Sobald die 50-Quadratmeter-Schwelle überschritten wird, muss es bekanntlich einen eigenen Nichtraucherbereich geben. Vor allem für so manchen Buschenschankbesitzer ein Problem.
"Ich bin mit 65 Quadratmetern knapp über dem Grenzwert, allerdings hab ich nur einen einzigen Raum - so wie viele Kollegen. Ein Umbau ist durch die Gegebenheiten schlicht unmöglich. Mach' ich alles zur Nichtraucherzone, rennen mir 90 Prozent meiner Gäste davon", klagt ein betroffener Südsteirer, dessen Gebäude über 300 Jahre alt ist, der "Steirerkrone" sein Leid.
Gang zum Denkmalamt oft unausweichlich
Laut Wirtschaftskammer hätten sich die kleineren Buschenschänke tendenziell eher fürs Rauchen entschieden. Für größere Ein-Raum-Betriebe bleibt nur noch der Gang zum Denkmalamt: "Wenn es unmöglich ist, bauliche Maßnahmen zu ergreifen, kann um eine Sondergenehmigung angesucht werden", weiß Gruppenobmann Karl Wratschko. Wie viele dieser "Persilscheine" bislang ausgestellt wurden, wisse man noch nicht.
von Barbara Winkler, "Steirerkrone"
Symbolbild
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