Die Haftentschädigung, geregelt im Strafrechtlichen Entschädigungsgesetz, wurde mit 2005 novelliert. Seitdem haben rechtskräftig freigesprochene Angeklagte auch dann Anspruch auf Haftentschädigung, wenn der Freispruch im Zweifel erfolgte. Einklagbar sind sowohl der tatsächlich erlittene materielle Schaden als auch Schmerzensgeld zur Abgeltung immaterieller Schäden.
Laut Justizministerium wurden 2009 259 Personen nach verhängter U-Haft freigesprochen, 46 Mal wurde das Verfahren eingestellt, sechs Mal kam es zur Diversion. 224 Personen stellten Haftentschädigungsanträge, in 184 Fällen wurden die Ansprüche ganz oder teilweise anerkannt.
In der Beantwortung einer Anfrage des SPÖ-Abgeordneten Johann Maier wird darauf verwiesen, dass die Anerkennung und Auszahlung der Entschädigungsbeiträge teilweise erst im Jahr 2010 erfolgen. 2008 waren übrigens sowohl die Zahl der Anträge mit 261 und der Zuerkennungen (231) höher gewesen als 2009, ebenso wie die Gesamtsumme mit 2,4 Millionen Euro.
Angaben gem ECG und MedienGesetz: Medieninhaber, Hersteller und Herausgeber bzw. Diensteanbieter Krone Multimedia GmbH & Co KG (FBN 189730s; HG Wien) Internetdienste; Muthgasse 2, 1190 Wien
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB).