Von einem Polizeihund?

Junger Rüde samt Frauchen in Tirol attackiert

Tirol
27.11.2019 09:00

Bange Momente für eine Tirolerin und ihren Assistenzhund in Ausbildung: Die beiden wurden in Innsbruck von einem herrenlosen Belgischen Schäferhund attackiert. Ob der Vierbeiner nach dieser Attacke seine Ausbildung beenden kann, ist unklar. Brisant: Bei dem Schäferhund soll es sich um einen Polizeihund handeln.

Vor rund zehn Tagen war die Tirolerin, die an einer chronischen Erkrankung leidet, mit ihrem in Ausbildung befindlichen, 14 Monate alten und angeleinten Assistenzhund im Bereich Nocksteig in Richtung Lohbachsiedlung unterwegs. Plötzlich kam ihnen ein freilaufender Belgischer Schäferhund knurrend und zähnefletschend entgegen. „Als mir klar wurde, dass er ohne Halter unterwegs ist, habe ich mit meinem Hund umgedreht. Genau in diesem Moment stürzte sich der Belgische Schäferhund auf meinen Rüden“, schildert die Hundehalterin. Sie habe den fremden Hund angeschrien und ihren Vierbeiner befreit.

„Dann sind wir weggelaufen, der Belgische Schäferhund verfolgte uns jedoch. Hinter einer offen stehenden Eingangstüre brachten wir uns in Sicherheit. Die Hausbesitzerin sagte, dass sie den Hund kenne und es sich um einen Polizeihund handeln würde. Sie fuhr mit uns zum Hundebesitzer, doch keiner öffnete uns die Tür“, sagt die Einheimische.

„Keine Anzeige möglich“
In der Folge kontaktierte das Opfer die Polizei, um Anzeige zu erstatten. Die Angaben wurden von zwei Polizisten notiert. „Verwundert war ich dann über einen Anruf am Abend seitens der Beamten. Sie sagten, dass es bei der genannten Adresse zwar Hunde gebe, aber keine Belgischen Schäferhunde. Daher sei es nicht möglich, meine Anzeige weiter zu bearbeiten. Man könne keine Verwaltungsanzeige gegen unbekannt tätigen. Ich solle mich wieder melden, sobald ich dem Schäferhund erneut begegne“, sagt die Tirolerin.

Damit ließ sich die Frau jedoch nicht abspeisen. Im Internet machte sie sich auf die Suche nach der Telefonnummer des Hundebesitzers und rief dort an. „Ein älterer Herr nahm meinen Anruf entgegen, ich schilderte ihm den Vorfall. Der Mann bestätigte, dass er am Vortag Besuch von der Polizei bekommen hatte und dass sein Sohn - ebenfalls Polizist - dort wohnen und dieser zwei Belgische Schäferhunde besitzen würde“, so die Frau. Beide Hunde seien jedoch zum Zeitpunkt des Vorfalls beaufsichtigt gewesen.

„Ich bin irritiert“
Zwei Versionen, die die Tirolerin verwirren: „Ich bin irritiert, das macht mich stutzig.“ Sie macht sich auch große Sorgen um ihren Vierbeiner: „Mein Hund erlitt zwar nur Schrammen am Bein. Doch es ist unklar, ob er zukünftig bei Hundebegegnungen ängstlich reagieren wird. Ich hoffe, dass er dadurch nun nicht traumatisiert ist und er die staatliche Prüfung zum Assistenzhund ablegen kann. Denn ich bin auf seine Unterstützung als Signalhund angewiesen.“

„Hunde waren beaufsichtigt
Auf „Krone“-Anfrage erklärt Polizeipressesprecher Stefan Eder: „Es ist korrekt, dass es bei der Adresse zwei Belgische Schäferhunde gibt - einen pensionierten sowie einen aktiven Diensthund. Ermittlungen haben allerdings ergeben, dass keiner der beiden Hunde die Attacke ausgeübt haben kann.“ Und weiters betont er: „Während sich die Attacke zugetragen hat, standen beide Diensthunde des Polizisten unter Aufsicht. Zudem gibt es eine unabhängige Zeugin, die ausgesagt hat, dass sie einen jungen Belgischen Schäferhund gesehen hat sowie dass sie die Diensthunde kennt und sie ausschließen kann, dass die beiden etwas mit der Attacke zu tun haben.“

Jener Belgische Schäferhund, der den Rüden attackiert hat, konnte demnach noch nicht ausgeforscht werden.

Fahrlässige Sachbeschädigung
„Prinzipiell ist die Verwahrung eines Hundes eine Verwaltungsübertretung. Wenn kein Täter ausgeforscht werden kann, kann auch keine Verwaltungsanzeige gegen unbekannt getätigt werden“, klärt Eder auf. Gelinge es aber, den Hund samt Herrchen ausfindig zu machen, wäre eine Verwaltungsanzeige möglich.

„Wenn ein Hund den anderen beißt und keiner dabei ist, handelt es sich zudem um eine fahrlässige Sachbeschädigung. Weil der Hund rechtlich eine Sache ist. In diesem Fall ist die Polizei nicht zuständig“, so Eder.

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