Opfer beeinträchtigt

45-Jährige jahrelang missbraucht: 5 Jahre Haft

Kärnten
06.11.2019 15:48

Fünf Jahre Haft lautet das Urteil gegen einen 66 Jahre alten Heilpädagogen, der über zehn Jahre hinweg ein sexuelles Verhältnis mit einer geistig behinderten den Frau gehabt hatte. Vor Gericht gab er den jahrelangen Missbrauch schlussendlich auch zu, behauptete jedoch bis zuletzt, dass sein Opfer - es befindet sich laut Gutachten auf dem Niveau eines drei bis sechs Jahre alten Kindes - auch Nein hätte sagen können. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Staatsanwältin Gabriele Lutschounig warf dem Deutschen vor, mit seinem Opfer, einer heute 45 Jahre alten Frau, zehn Jahre lang regelmäßig Geschlechtsverkehr gehabt zu haben. Die Frau, die laut Gutachter auf dem Niveau eines drei bis sechs Jahre alten Kindes ist, sei schon vor ihrem Eintritt in die Betreuungseinrichtung sexuell missbraucht worden. Das Opfer sei schwer traumatisiert, es kenne zwar sexuelle Handlungen, könne aber keine Abwehrhandlungen setzen. Lutschounig betonte, es habe bereits im Jahr 2012 Ermittlungen gegen den Angeklagten gegeben, und zwar wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs an der Frau. Damals konnte der Vorwurf aber nicht erhärtet werden.

„Wir hatten uns einfach gern“
Verteidiger Philipp Tschernitz erklärte, es sei dem Angeklagten bewusst gewesen, dass er keine sexuelle Beziehung zur Klientin haben hätte dürfen. Der Angeklagte gab auch alles zu. Auf die Frage der Richterin Sabine Roßmann nach dem Warum sagte er: „Wir hatten uns einfach gern.“ Seiner Lebensgefährtin, die ebenso wie er im gleichen Haus mit dem Opfer lebte, erzählte er aber nichts davon. Dies begründete er damit, dass er sonst „hinausgeflogen“ wäre.

Schoko als Belohnung
Der Mann behauptete, das Opfer hätte Nein sagen können. Dabei blieb er auch, als ihm die Richterin vorhielt, dass die Frau auf dem Niveau eines kleinen Kindes sei. Für das Opfer gab es danach jeweils Schokolade als „Belohnung“, dies sei für die Frau etwas Besonderes gewesen, sagte die Gutachterin. Der beisitzende Richter Manfred Herrnhofer wollte vom Angeklagten wissen, warum er mit dem Missbrauch nicht aufgehört hatte, nachdem es polizeiliche Ermittlungen gegen ihn gegeben hatte. Auf diese Frage gab der Mann, der bisher unbescholten war, keine Antwort.

Als Milderungsgrund führte Roßmann das Geständnis des Mannes an. Damit habe er dem Opfer wenigstens eine Vernehmung als Zeugin erspart. Trotzdem habe er eine Unzahl von Verbrechen begangen, „denn jeder einzelne Missbrauch ist ein Verbrechen“. Der 66-Jährige nahm das Urteil an, auch die Staatsanwältin verzichtete auf Rechtsmittel.

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