Verurteilung entgangen

Aktivist zerriss Koran: „Die Wut ist explodiert“

Wien
04.11.2019 15:23

„Die Wut von mehreren Jahren hat sich gesammelt und ist explodiert.“ Mit diesen Worten hat ein 72 Jahre alter muslimischer Aktivist erklärt, warum er im April zunächst mit Flip-Flops auf den Koran eingeschlagen, die Schrift danach zerrissen und die zerfetzten Seite danach in der Toilette hinuntergespült hatte. Ein Video der Tat landete danach im Netz, sorgte für zahlreiche wütende Reaktionen und brachte dem 72-Jährigen schlussendlich eine Anzeige ein. Am Montag saß er deshalb auf der Anklagebank.

„Ich bin ein Muslim. Ich bin nicht gegen den Islam. Aber viele Politiker legen den Islam zu ihren Gunsten aus“, erklärte der 72-Jährige am Montag Richter Stefan Romstorfer am Wiener Landesgericht. Dort war der Aktivist gelandet, nachdem ein im vergangenen April veröffentlichtes Video für wütende Reaktionen gesorgt hatte. Der Mann wurde in der Folge wegen Herabwürdigung religiöser Lehren zur Anzeige gebracht.

Was den Angeklagten zu der Tat getrieben hatte, versuchte er am Montag zu erklären. So habe er gegen Auswüchse des politischen Islam protestieren wollen, gab er an. Das Schicksal eines Mädchens in seiner Heimat, das vergewaltigt worden war, die Tat zur Anzeige brachte und in der Folge angezündet wurde, habe ihn erzürnt.

„Bereue, wenn ich Gesetz oder Gefühl verletzt habe“
In der Folge entstand der besagte Clip. Dieser zeigt den Mann zunächst, wie er mit Flip-Flops auf den Koran einschlägt, diesen danach zerreißt und die Seiten im Klo hinunterspült. Im Nachhinein tue ihm die Tat leid, erklärte der 72-Jährige am Montag. „Ich bereue, wenn ich ein Gesetz oder ein Gefühl verletzt habe“, so der Angeklagte und versprach, sich künftig zurückzuhalten.

Der Richter sah es schlussendlich als nicht erforderlich an, den 72-Jährigen zu verurteilen, das Verfahren wurde diversionell erledigt. Der Aktivist wurde zu 120 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt, gilt damit weiterhin nicht als vorbestraft. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen die Entscheidung keine Einwände, diese ist damit rechtskräftig.

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