Von einem „Pflegermangel“ schreibt uns eine „Krone“-Leserin aus dem Pflegewohnhaus im 22. Bezirk in Wien. Der Krankenanstaltenverbund (KAV) dementiert, alles sei „gesetzlich vorgeschrieben“. Entscheiden Sie selbst, wer recht hat: In der Nacht sind drei Pfleger für 56 Patienten verantwortlich.
„Wie gesetzlich vorgeschrieben, kümmern sich im Nachtdienst drei Pflegekräfte um ein Stockwerk (56 Betten). Wegen der kürzeren Wege sind beide Pflege-Stützpunkte eines Stockwerks im Nachtdienst besetzt“, erklärt ein KAV-Sprecher auf Anfrage der „Krone“. „Drei Mediziner stehen im Nachtdienst für das gesamte Haus zur Verfügung.“ „Das ist nicht meine Aufgabe“ sei ein Satz, der laut der „Krone“-Leserin im Pflegewohnhaus immer wieder fällt.
Es gebe auch viel zu wenige Ausflüge. Zitat: „Man liegt den ganzen Tag im Bett herum.“ Auch das dementiert der Krankenanstaltenverbund: „Das sind Zusatzleistungen der KAV-Pflegewohnhäuser, die nicht im gesetzlich vorgeschriebenen Leistungskatalog enthalten sind, aber selbstverständlich für alle noch mobilen Bewohner regelmäßig angeboten werden.“ So habe es erst am vergangenen Montag einen Ausflug zum Kürbisbauern gegeben.
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Michael Pommer, Kronen Zeitung
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