Berufung abgelehnt

Chorknaben missbraucht: Kardinal bleibt in Haft

Ausland
21.08.2019 08:42

Der ehemalige Finanzchef des Vatikans, der australische Kardinal George Pell, muss wegen Missbrauchs von zwei minderjährigen Chorknaben im Gefängnis bleiben. Der Oberste Gerichtshof in Melbourne lehnte einen Berufungsantrag Pells am Mittwoch ab und bestätigte damit die Verurteilung aus erster Instanz. Auf Grundlage dessen kann der 78-Jährige frühestens im Jahr 2022 aus der Haft entlassen werden.

„Er wird seine sechsjährige Haftstrafe weiter absitzen“, sagte Richterin Anne Ferguson. Pell war als Finanzchef des Vatikans praktisch die Nummer drei in der Hierarchie. Im März wurde er als ranghöchster Geistlicher in der Geschichte der katholischen Kirche wegen sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen verurteilt. Ein Geschworenengericht verhängte sechs Jahre Haft. Gegen die Entscheidung hatte der ehemalige Vertraute von Papst Franziskus Berufung eingelegt. Er weist alle Vorwürfe seit jeher zurück.

13-jährige Buben missbraucht?
Die Vorwürfe reichen in die Jahre 1996/97 zurück, als Pell gerade Erzbischof von Australiens zweitgrößter Stadt Melbourne geworden war. Die beiden Chorknaben waren damals 13 Jahre alt. Einen der Buben zwang er nach Überzeugung des Gerichts zum Oralsex. Von den Chorknaben lebt nur noch einer. Der heute 35 Jahre alte Mann war in dem Prozess der entscheidende Belastungszeuge.

Pell dürfte zum Höchstgericht gehen
Der Supreme Court - das höchste Gericht des Bundesstaats Victoria - lehnte die Berufung gegen das Urteil des Geschworenengerichts nun ab. Die Entscheidung der drei Berufsrichter fiel allerdings nicht einstimmig aus, sondern mit einer Mehrheit von 2:1. Wahrscheinlich ist nun, dass Pell vor Australiens Oberstes Gericht zieht, den High Court. Der Vatikan hatte nach dem Urteil im März angekündigt, abwarten zu wollen, bevor er über weitere Konsequenzen entscheidet.

Beweislage zu dünn?
Im Berufungsverfahren Anfang Juni argumentierten seine Anwälte, der Geistliche hätte wegen der dünnen Beweislage nicht schuldig gesprochen werden dürfen. Die Verurteilung basierte lediglich auf der Aussage eines der mutmaßlichen Missbrauchsopfer. Das zweite mutmaßliche Missbrauchsopfer war 2014 an einer Überdosis gestorben und hatte sich nie zu den Vorfällen geäußert.

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