Mit mehr als 300 Sprüngen galt Markus S. als erfahren, dennoch soll er laut der Heereskommission nach dem Sprung aus einer "Pilatus Porter PC-6" nicht jene Fluglage eingenommen haben, die für das exakte Öffnen des Fallschirms notwendig ist. "Der Fallschirmjäger muss in der Luft quasi auf dem Bauch liegen, wenn er die Reißleine zieht", so Heeressprecher Michael Bauer.
Der 28-jährige Soldat des Jagdkommandos dürfte seitlich oder am Rücken liegend den Fallschirm geöffnet haben. Der Hauptschirm wurde somit nicht vollständig aus seiner Verpackung herausgezogen und wickelte sich um den Wachtmeister.
Bauer: "Vor dem Öffnen des Reserveschirms ist es dem Soldaten auch nicht mehr gelungen, den Hauptschirm vollständig abzutrennen, weshalb sich auch der Notschirm verwickelte."
Oberst Bauer: "Ein Materialfehler ist nach den ersten Untersuchungen des Unglücksfallschirms durch die Flugunfallkommission des Heeres gemeinsam mit dem hinzugezogenen Sachverständigen der Staatsanwaltschaft in der Flugfeld-Kaserne in Wiener Neustadt auszuschließen. Einen Endbericht wird es aber erst in den nächsten Wochen geben."
Fallschirmspringen vorerst untersagt
Dennoch bleibt das Fallschirmspringen beim Bundesheer nach dem Unglück Österreichweit vorerst untersagt. Bauer: "Die Verwendung der Fallschirme wurde gesperrt." Auch das Alpinspringen des Jagdkommandos in Osttirol ist weiterhin eingestellt.
Am Sonntag wurde der Verunglückte Markus S. im Burgenland beerdigt.
von Hannes Wallner, "Kärntner Krone"
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