18.03.2019 19:12 |

Österreich sagte Nein

Neues Gutachten: Migrationspakt doch verbindlich?

Groß war die Aufregung, als die Bundesregierung Ende Oktober mitteilte, dem UNO-Migrationspakt nicht zuzustimmen - und damit eine Kettenreaktion auslöste, die acht weitere EU-Staaten erfasste. Die Verfechter des Pakts brachten etwa stets vor, dass der Inhalt nicht rechtsverbindlich sei. Das ist laut FPÖ, die Österreichs Nein vorangetrieben hatte, nun nicht mehr so sicher: Außenministerin Karin Kneissl beruft sich auf ein bisher nicht bekanntes Gutachten der EU-Kommission, das „eine andere Meinung als die bisher kommunizierte rechtliche Unverbindlichkeit“ vertrete.

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Mit „Verwunderung“ habe sie die Rechtsmeinung des Juristischen Dienstes der Europäischen Kommission gesehen und bereits ein Positionspapier an den österreichischen EU-Kommissar Johannes Hahn übergeben, hieß es in einem Statement vom Montagabend, das krone.at vorliegt. Das EU-Gutachten vom 1. Februar zeige, dass Teile aus dem Migrationspakt für bindend erklärt werden könnten. Kneissl stellt klar: „Resolutionen der Generalversammlung der Vereinten Nationen sind nicht rechtsverbindlich und man kann nicht Teile daraus für bindend erklären.“

Hahn beschwichtigt: „Sturm im Wasserglas“
EU-Kommissar Hahn habe sich gelassen gezeigt und die Diskussion um den Migrationspakt als „Sturm im Wasserglas“ bezeichnet. Die Position der EU-Kommission habe sich nicht geändert, der Pakt bleibe ein „nicht rechtsverbindliches Instrument“. Das gelte auch für jene EU-Staaten, die den Pakt im Gegensatz zu Österreich mittragen.

Video: Wie die Regierung das Nein zum Migrationspakt erklärt

Ungarn: „Geheimdokumente“ zu EU-Plan - Migrationspakt für alle?
Zuletzt hatte es auch in Ungarn wieder Aufregung um den UNO-Pakt gegeben: Außenminister Peter Szijjarto warf vor gut einer Woche der EU-Kommission vor, in geheimer Aktion daran zu arbeiten, den Pakt für alle EU-Staaten verbindlich zu machen. Er berief sich dabei auf „Geheimdokumente“, die dem ungarischen Staatsfernsehen zugespielt worden seien, wonach der Juristische Dienst der EU-Kommission den Mitgliedsstaaten demnächst darlegen werde, dass der Migrationspakt durch bestimmte internationale Verträge für alle EU-Staaten bindend sei - also auch für jene neun wie Ungarn und Österreich, die nicht unterzeichnet haben.

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