Österreich sagte Nein

Neues Gutachten: Migrationspakt doch verbindlich?

Ausland
18.03.2019 19:12

Groß war die Aufregung, als die Bundesregierung Ende Oktober mitteilte, dem UNO-Migrationspakt nicht zuzustimmen - und damit eine Kettenreaktion auslöste, die acht weitere EU-Staaten erfasste. Die Verfechter des Pakts brachten etwa stets vor, dass der Inhalt nicht rechtsverbindlich sei. Das ist laut FPÖ, die Österreichs Nein vorangetrieben hatte, nun nicht mehr so sicher: Außenministerin Karin Kneissl beruft sich auf ein bisher nicht bekanntes Gutachten der EU-Kommission, das „eine andere Meinung als die bisher kommunizierte rechtliche Unverbindlichkeit“ vertrete.

Mit „Verwunderung“ habe sie die Rechtsmeinung des Juristischen Dienstes der Europäischen Kommission gesehen und bereits ein Positionspapier an den österreichischen EU-Kommissar Johannes Hahn übergeben, hieß es in einem Statement vom Montagabend, das krone.at vorliegt. Das EU-Gutachten vom 1. Februar zeige, dass Teile aus dem Migrationspakt für bindend erklärt werden könnten. Kneissl stellt klar: „Resolutionen der Generalversammlung der Vereinten Nationen sind nicht rechtsverbindlich und man kann nicht Teile daraus für bindend erklären.“

Hahn beschwichtigt: „Sturm im Wasserglas“
EU-Kommissar Hahn habe sich gelassen gezeigt und die Diskussion um den Migrationspakt als „Sturm im Wasserglas“ bezeichnet. Die Position der EU-Kommission habe sich nicht geändert, der Pakt bleibe ein „nicht rechtsverbindliches Instrument“. Das gelte auch für jene EU-Staaten, die den Pakt im Gegensatz zu Österreich mittragen.

Video: Wie die Regierung das Nein zum Migrationspakt erklärt

Ungarn: „Geheimdokumente“ zu EU-Plan - Migrationspakt für alle?
Zuletzt hatte es auch in Ungarn wieder Aufregung um den UNO-Pakt gegeben: Außenminister Peter Szijjarto warf vor gut einer Woche der EU-Kommission vor, in geheimer Aktion daran zu arbeiten, den Pakt für alle EU-Staaten verbindlich zu machen. Er berief sich dabei auf „Geheimdokumente“, die dem ungarischen Staatsfernsehen zugespielt worden seien, wonach der Juristische Dienst der EU-Kommission den Mitgliedsstaaten demnächst darlegen werde, dass der Migrationspakt durch bestimmte internationale Verträge für alle EU-Staaten bindend sei - also auch für jene neun wie Ungarn und Österreich, die nicht unterzeichnet haben.

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