Jetzt fix:

Beamte haben weiter am Karfreitag ab Mittag frei

Österreich
06.03.2019 13:52

Jetzt ist es fix: Bundesbeamte werden am Karfreitag auch nach der Abschaffung des Feiertags für Evangelische ab Mittag freihaben. Vizekanzler und Beamtenminister Heinz-Christian Strache (FPÖ) verwies am Mittwoch im Pressefoyer auf einen entsprechenden Ministerratsbeschluss aus dem Jahr 1963. Und Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) wehrte sich gegen die „verzerrte Darstellung“, dass es nun Einzellösungen geben soll.

Dass Bedienstete mancher Bundesländer oder Gemeinden am Karfreitag weiterhin freihaben sollen, ohne dafür einen Urlaubstag nehmen zu müssen, sei laut Kurz „normal“: „Schauen Sie sich die Kollektivverträge“ oder Regelungen in unterschiedlichen Betrieben an, meinte er in Richtung der Journalisten. In manchen Unternehmen werde Mitarbeitern Freitagmittag freigegeben, manchen am 24. oder am 31. Dezember.

Kurz: „Das Normalste auf der Welt“
Derzeit werde medial etwas als Ausscheren dargestellt, was „absolute Realität“ in Österreich sei, meinte der Kanzler. Unterschiedliche Regelungen in unterschiedlichen Unternehmen seien „das Normalste auf der Welt“.

Strache beruft sich auf 1963 beschlossene Regelung
Was die Mitarbeiter im öffentlichen Dienst betrifft, verwies Beamtenminister Strache auf einen Ministerratsbeschluss aus 1963. Man wollte so nahe wie möglich an der ursprünglichen Regelung bleiben - und daher stehe es allen Ministern frei, am Karfreitag ab Mittag freizugeben. Alle Ressorts sollten dies weiter so leben.

Laut dem Büro des Vizekanzlers handelt es sich dabei um eine Kann-Bestimmung. Es sei allerdings die übliche Praxis, dass die Beamten ab Mittag frei haben.

Erneut Kritik an Arbeiterkammer
Der FPÖ-Chef sah zudem einmal mehr die Arbeiterkammer in Verantwortung für die derzeitige Situation, habe die AK doch jene Klage eines Arbeitnehmers beim EuGH unterstützt, welche die Debatte erst ins Rollen gebracht hatte.

Übrigens: Wie am Dienstag bekannt wurde, schickt der Oberste Gerichtshof diesen Fall an die erste Instanz zurück, weil unklar ist, ob der Kläger das Feiertagsentgelt, das er fordert, überhaupt beantragt hat.

ÖGB-Vorstand beauftragt Gutachten
Unterdessen beschloss der ÖGB-Vorstand am Mittwoch, ein Gutachten zu der Karfreitags-Regelung der Regierung zu beauftragen. Der Beschluss dafür sei einstimmig gefallen, also auch mit den Stimmen der Christgewerkschafter, erklärte der leitende ÖGB-Sekretär Bernhard Achitz.

Mit dem Gutachten soll demnach vor allem die Frage geklärt werden, ob ein Eingriff in den Generalkollektivvertrag rechtskonform ist und welche Möglichkeiten bestehen, wenn das nicht der Fall sein sollte. Zudem will der ÖGB wissen, ob ein derartiger gesetzlicher Eingriff in Kollektivverträge im Einklang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union steht.

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