Sowohl Gerd Honsik als auch die Staatsanwaltschaft Wien hatten gegen ein Geschworenenurteil vom April 2009 berufen, mit dem der Revisionist wegen wiederholter nationalsozialistischer Wiederbetätigung im Sinn des Verbotsgesetzes schuldig erkannt worden war, wobei sich die 21 Punkte umfassende Anklage auf einzelne Ausgaben der von Honsik herausgegebenen Zeitschrift "Halt!" und einige Gedichte des Publizisten gründete.
"Schreiben Sie Tagebücher!"
In Stattgebung der Strafberufung des 68-Jährigen erschienen dem Berufungsgericht letztlich vier Jahre Haft tat- und schuldangemessen. Der Vorsitzende appellierte an Honsik, der sich während der Verhandlung nicht geäußert hatte, zukünftig nur mehr für die Schublade zu schreiben. Auf dessen publizistischen Ergüsse des Revisionisten anspielend, bemerkte der Richter: "Ich würde mich freuen, Sie hier nicht mehr zu sehen. Schreiben Sie Tagebücher! Geben Sie diese niemandem zum Anschauen. Schreiben Sie nix, was herausgeht."
Flucht nach Urteil wegen Wiederbetätigung
Honsik war bereits im Jahr 1992 auf Basis seines Buchs "Freispruch für Hitler?" von Wiener Geschworenen wegen Wiederbetätigung zu eineinhalb Jahren unbedingt verurteilt worden. Statt die Strafe anzutreten, setzte er sich während des offenen Rechtsmittelverfahrens nach Spanien ab.
Dort blieb er 15 Jahre unbehelligt und festigte weiter seinen Ruf als führender Publizist der rechten Szene, indem er in seiner Zeitschrift "Halt!" weiter nationalsozialistisches Gedankengut verbreitete. Im August 2007 wurde er mit europäischem Haftbefehl bei Malaga festgenommen, ausgeliefert und - nach Verbüßung seiner offenen Strafe - für sein "Wirken" in Spanien neuerlich angeklagt, wobei sich der Tatzeitraum auf die Jahre 1987 bis 2003 erstreckte.
Während sich Oberstaatsanwalt Georg Karesch nun im Justizpalast "einen endgültigen Schlussstrich in der Akte Honsik" wünschte, wunderte sich dessen aktueller Verteidiger Werner Tomanek über das grundsätzliche Interesse der Strafjustiz an seinem Mandanten.
"Keinen messbaren Erfolg außer Strafprozesse en masse"
An ihm als "alphabetisierter österreichischer Staatsbürger" sei "der Herr Honsik und seine Gefährlichkeit spurlos vorübergegangen", sagte Tomanek. Honsik habe "nichts getan, was mir als Strafrechtler kriminalistisch relevant erscheinen würde". Dessen Veröffentlichungen hätten außerdem "keinen messbaren Erfolg außer Strafprozesse en masse" gehabt.
Für das Leugnen des Holocaust eine fünfjährige Freiheitsstrafe zu verhängen, fand der Verteidiger überzogen: "Wenn jemand behauptet, in der Französischen Revolution habe es keine Guillotine gegeben, würde niemand auf die Idee kommen, derart drastische Strafgesetze zu installieren."
Bekannte Gesichter aus rechter Szene anwesend
Die anwaltliche Behauptung, Honsik habe keine Gefolgsmänner, schien sich spätestens nach Schluss der Verhandlung zu widerlegen, als der 68-Jährige von der Justizwache abgeführt wurde. "Gerd, durchhalten!" wurde diesem aufmunternd nachgerufen. Dem Rechtsmittelverfahren hatten einige bekannte Gesichter aus rechten Szene beigewohnt.
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