Ein Fünf-Gänge-Menü für 44,68 Euro: In einem Berliner Restaurant hat am Samstag ein „Wild Dinner“ stattgefunden. Dass die Küchenchefs ihren Gästen dabei unter anderem Dachs servierten, sorgte bereits im Voraus vor allem bei Tierschützern für Wirbel. Doch gesetzlich verboten ist die ungewöhnliche Fleischauswahl nicht …
Tatsächlich ist es gesetzlich gesehen erlaubt, Dachsfleisch zu servieren. Laut der sogenannten Tierischen Lebensmittel-Hygieneverordnung ist es lediglich verboten „Fleisch von Hunden, Katzen und anderen hundeartigen und katzenartigen Tieren sowie von Affen zum Zwecke des menschlichen Verzehrs zu gewinnen oder in den Verkehr zu bringen“.
„Die Tiere werden sowieso geschossen“
Frederik Jagla, Koch und Mitinhaber des Restaurants in Berlin-Kreuzberg, hat das Menü selbst geplant. „Wir arbeiten eng mit einem Jägerkollektiv zusammen. Die Tiere werden sowieso geschossen, um die Population zu regulieren. Alles offiziell und legal. Die Qualität des Fleisches ist großartig. Und Dachs kann man ebenso essen wie Wildschwein“, so der junge Koch zur „Bild“-Zeitung.
„Ein Kälbchen ist doch auch nichts anderes“
Er sei selbst ganz gespannt, wie das Dachsfleisch schmeckt, verstehe aber die Aufregung darum: „Ich weiß, dass Tierfreunde das jetzt ganz schrecklich finden. Aber ein Kälbchen oder Kaninchen ist doch auch nichts anderes“, so Jagla.
„Offensichtlich ist das Berliner Gourmet-Publikum schon gelangweilt“
Für die Tierrechtsorganisation PETA ist das Menü ein Skandal: „Offensichtlich ist das Berliner Gourmet-Publikum schon so gelangweilt und verwöhnt, dass man in diesem speziellen Kundenkreis nur noch mit ganz ausgefallenen Speiseangeboten reüssieren kann. Pervers“, wird Edmund Haferbeck, Leiter der Wissenschafts- und Rechtsabteilung zitiert.
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