05.12.2018 16:49 |

VfGH-Entscheid folgt

Kommt generelles Rauchverbot in Lokalen doch?

Geht es nach Chiara Palua, dann steht eines fest: Das generelle Rauchverbot in der Gastronomie muss kommen. Sie ist - neben der Stadt Wien und einer Wirtin - eine jener Klägerinnen, die den Verfassungsgerichtshof mit der Causa beschäftigt. Die Bundesregierung hat die ursprüngliche Einführung ja per Mai 2018 ausgesetzt.

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„Ich hätte meine Oma sehr gerne kennengelernt“, sagt Chiara. Sie kann sie nur am Friedhof besuchen: Die Großmutter „starb elend“ an Lungenkrebs. Sie war Raucherin.

Die 16-jährige Schülerin aus Wien widmet ihren Kampf gegen das Rauchen der Oma: „Ich möchte einfach nicht in meiner Gesundheit gefährdet sein, wenn ich in ein Lokal gehe, in dem auch geraucht werden darf.“ Sie ist damit nicht allein: Die Wiener Landesregierung ortet Ungleichheiten innerhalb des Tabak-Nichtraucherschutzgesetzes. Eine Gastronomin will endlich Rechtssicherheit haben - sie verzichtete in Hinblick auf die geplante Einführung des Rauchverbots auf die räumliche Trennung in ihrem Lokal und hätte nun Wettbewerbsnachteile. Die Regierung, sind sich alle einig, hätte somit den Vertrauensschutz verletzt.

„Es gibt keine unbedenkliche Dosis“
Unterstützt werden die unterschiedlichen Klagsparteien von Prof. Dr. Manfred Neuberger von der MedUni Wien, Mitglied der Akademie der Wissenschaften, der dem Verfassungsgerichtshof bekannte und neue Studien präsentierte: „Nur durch absolute Rauchfreiheit kommt es zu keiner Belastung mit Schadstoffen. Es gibt nämlich keine unbedenkliche Dosis, auch für Passivraucher nicht.“ Im Gegensatz zu luftbelastenden Berufen wie z.B. Tischler gebe es in der Gastronomie - egal ob für Kellner oder Gäste - nämlich keine „Schutzgesetze mit Grenzwerten“.

Abgesehen davon habe Österreich die Bestimmungen der Weltgesundheitsorganisation WHO ratifiziert - und diese spricht sich klar für ein Rauchverbot in Lokalen aus.

„Absoluter Schutz entspricht nicht der Realität“
Ein Sprecher der Regierung musste die Maßnahme verteidigen: „Ein absoluter Schutz der Bevölkerung entspricht nicht der Realität.“

VfGH-Entscheid ergeht schriftlich
Der Verfassungsgerichtshof hielt am Mittwoch eine öffentliche Verhandlung ab, um Details im Zusammenhang mit dem „Tabak- und Nichtraucherschutzgesetz“ zu erörtern. Das Höchstgericht berät nun weiter, eine Entscheidung ergeht schriftlich.

Gabriela Gödel, Kronen Zeitung

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