Schreiben Sie uns!

Wo nervt Sie die Bürokratie?

Ombudsfrau
12.08.2018 07:00

Reformminister Josef Moser hat Entlastungen im Umgang mit Ämtern angekündigt. Schreiben Sie uns, wo der Amtsschimmel laut wiehert!

Seit Jahrzehnten unterstützt die Ombuds-Redaktion der Kronen Zeitung Leserinnen und Leser bei Problemen mit Behörden und Ämtern. Die Geschichten der Menschen, über die wir berichten, geben uns einen kleinen Einblick, wo der Schuh drückt: wenn beispielsweise Angehörige von Menschen mit Behinderung oder psychischen Erkrankungen Bewilligungsslaloms absolvieren müssen, wenn Betriebe und Kleinunternehmer im Paragrafendschungel straucheln oder Senioren mit der um sich greifenden Digitalisierung bei Behördengängen nicht mehr Schritt halten können.

Fälle, die diese Problematik verdeutlichen, können Sie an dieser Stelle lesen. Oft gelingt es uns, in Einzelfällen Lösungen zu erwirken - manchmal konnten wir auch Struktur- und Gesetzesänderungen anregen. Aber immer wieder hören wir: „Es gibt einfach zu viel Bürokratie.“ Bundesminister Josef Moser verspricht, die Bürokratie zu reduzieren - wir nehmen den Minister beim Wort! Wo haben Sie mit dem Amtsschimmel zu kämpfen? 

Schreiben auch SIE uns!

  • Wo sind Sie mit zu viel Bürokratie konfrontiert?
  • Land oder Bund - wo sitzen Sie zwischen den Stühlen?
  • Unverständlich, umständlich, skurril oder absurd - wo wiehert der Amtsschimmel?
  • Anträge, Formulare und kein Ende?

E-Mail: ombudsfrau@kronenzeitung.at
Betreff: Weniger Bürokratie
„Krone“-Ombudsfrau, Kennwort: Weniger Bürokratie, Muthgasse 2, 1190 Wien
Fax: 05 7060-93 233 85

Fall 1: Kurioser Trampolin-Erlass
Verwaltungsaufgaben von Behörden werden häufig durch Rundschreiben, die oft kuriose Blüten treiben, konkretisiert. Wie jenes des Bildungsministeriums aus 2003. Titel: „Richtlinien zum Absprungtrampolin im Unterricht aus Leibesübungen“. Darin wird unter anderem erklärt, dass die Verwendung eines Trampolins von dessen Funktionstüchtigkeit abhängig sei. Und: Lehrer müssen entsprechend ausgebildet sein, um das Gerät sachgemäß einsetzen zu können. Eigentlich sollte so etwas klar sein! Diese Richtlinie wurde bereits aufgehoben.

Fall 2: Wörter auf Etikett abgekürzt - Strafe
Ein Direktvermarkter aus Kärnten hatte auf den Flaschen-Etiketten eines von ihm produzierten Walnuss-Öls die Formulierung „mind. haltb. bis“ aufgedruckt. Laut Gesetz hätte er jedoch „mindestens haltbar bis“ schreiben müssen. Für diese Verwaltungsübertretung erhielt der Produzent eine Geldstrafe von 200 Euro. In Zukunft will man hier ermahnen, statt sofort zu strafen. Vor allem, wenn der Zweck trotz unterschiedlicher Formulierung erfüllt wurde.

Fall 3: Pflege - Länderwechsel nicht möglich
krone.at hat im April berichtet: Seit mehr als 30 Jahren sind Hilde M. und Ernst S. schon ein Paar. Aufgrund ihrer Demenz konnten die beiden Niederösterreicher nicht mehr alleine für sich sorgen. Als Herr S. wegen einer Erkrankung ins Spital musste, holte Tochter Silvia M. die Mama nach Wien, organisierte einen Pflegeplatz. Als dann auch der Papa von Niederösterreich nach Wien ins gleiche Pflegeheim sollte, wäre das an Bürokratie und Gesetz fast gescheitert. Das Land Niederösterreich wollte die Kosten für den Pflegeplatz in Wien nämlich nicht tragen. Wegen der Aufkündigung der §15a-Vereinbarung durch die Bundesländer gibt es derzeit keine Regelung zur gegenseitigen Kostenübernahme, z.B. bei Pflegeplätzen, zwischen den Bundesländern. Dank der Ombudsfrau konnte das betagte Paar wieder vereint werden - eine österreichweite Lösung für ähnliche Fälle hat die Politik aber noch nicht gefunden.

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