„Nicht vereinbar“

Flüchtlingspolitik: EU-Kommission verklagt Ungarn

Ausland
19.07.2018 12:54

„Ungarns Asyl- und Rückführungsvorschriften sind mit EU-Recht nicht vereinbar“ - aus diesem Grund hat die EU-Kommission am Donnerstag vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Klage gegen unsere Nachbarn eingereicht. So biete Ungarn keinen wirksamen Zugang zu Asylverfahren, da irreguläre Migranten hinter die Grenze zurückbegleitet werden, selbst wenn sie Asyl beantragen möchten. Außerdem gibt es ein Mahnschreiben an die Regierung in Budapest wegen des sogenannten Stop-Soros-Gesetzes.

Zur Klage gegen Ungarn erklärte die Brüsseler Behörde, die ungarischen Rechtsvorschriften betreffend Asylverfahren blieben hinter den Anforderungen der EU-Verfahrensrichtlinie in dem Bereich zurück, da gemäß diesen Vorschriften Asylanträge nur innerhalb von Transitzonen gestellt werden könnten. Dabei werde der Zugang nur einer begrenzten Zahl von Personen und erst nach übermäßig langer Wartezeit gewährt.

„Keine besonderen Garantien für Schutzbedürftige“
Das von Ungarn durchgeführte Grenzverfahren verstoße gegen EU-Recht, da die Höchstdauer von vier Wochen nicht eingehalten werde, während der eine Person in einem Transitzentrum festgehalten werden kann. Auch sehe das Verfahren keine besonderen Garantien für schutzbedürftige Antragsteller vor. Damit biete Ungarn keinen wirksamen Zugang zu Asylverfahren, da irreguläre Migranten hinter die Grenze zurückbegleitet werden, selbst wenn sie Asyl beantragen möchten.

Darüber hinaus sei das ungarische Recht nicht mit der Rückführungsrichtlinie der EU vereinbar. Es werde nicht gewährleistet, dass Rückkehrentscheidungen einzeln erlassen werden.

Strafen für Flüchtlingshelfer
Beim sogenannten Stop-Soros-Gesetz - benannt nach dem ungarischstämmigen US-Milliardär George Soros, der von Verschwörungstheoretikern für die aktuelle Migrationswelle nach Europa verantwortlich gemacht wird - sehen die neuen ungarischen Rechtsvorschriften vor, dass jegliche Unterstützung, die von Personen im Namen nationaler, internationaler und nichtstaatlicher Organisationen für Personen geleistet wird, die in Ungarn Asyl oder einen Aufenthaltstitel beantragen möchten, unter Strafe gestellt wird.

Karas: Klage gegen Ungarn nur „Hilfskrücke“
Der ÖVP-Delegationsleiter im EU-Parlament, Othmar Karas, begrüßte das Vorgehen der Kommission. Allerdings sei es nur eine „Hilfskrücke“. Statt gegen Antisemitismus, Hetze und Verletzung der Rechtsstaatlichkeit vorzugehen, könne die Kommission nur Verstöße gegen die EU-Asylregeln untersuchen. Deswegen sei ein wirksameres Verfahren in Europa notwendig.

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