Relegations-Posse

St. Pölten will Wr. Neustadt nicht in Arena lassen

Fußball National
06.06.2018 17:07

Die Causa um das rechtliche Nachspiel der Bundesliga-Relegation ist um eine Facette reicher: Am Mittwoch kündigte der SKN St. Pölten an, dem SC Wiener Neustadt entgegen ursprünglicher Vereinbarungen die NV-Arena nicht als Ausweichstadion zur Verfügung zu stellen. Tags zuvor hatte der in der Relegation unterlegene SCWN verlautbart, den Aufstieg auf juristischem Weg erkämpfen zu wollen.

Weil Wiener Neustadt - noch - keine Rasenheizung besitzt, diese aber Lizenzkriterium für die kommende Saison war, ist der Club auf ein Ausweichstadion angewiesen. St. Pölten sieht nun die Chance, sich für die als unfair empfundene Vorgehensweise des Konkurrenten zu revanchieren. „Fairplay und Moral sind im Sport immer noch Grundpfeiler, die aber offensichtlich für den SC Wiener Neustadt keine Wertigkeit haben“, erklärte SKN-General-Manager Andreas Blumauer.

Racheakt
„Wir fühlen uns nach dieser unfairen Vorgangsweise auch nicht mehr an unsere Vereinbarung mit dem SC Wiener Neustadt zur Nutzung der NV Arena als Ausweichstadion gebunden“, sagte Blumauer in einer Aussendung seines Vereins. „Ohne unsere Unterstützung ist eine Austragung von Spielen in der NV Arena nicht möglich. Nachdem die Nennung eines Ausweichstadions ein fixer Bestandteil der Lizenzierung ist, wird die Bundesliga zu prüfen haben, welche Auswirkungen dies auf die Lizenz der Neustädter hätte. Ohne Ausweichstadion keine Lizenz.“

Unterstützung erhielt Blumauer von St. Pöltens Bürgermeister Matthias Stadler. „Soweit ich die Sachlage kenne, halte ich diese Vorgehensweise des Vereins als höchst bedenklich“, meinte er in einer öffentlichen Stellungnahme zu den Absichten des SCWN. „Noch dazu, wenn es sich um zwei Mannschaften aus einem Bundesland handelt, die in der Vergangenheit immer gut kooperiert haben, und Wiener Neustadt in der kommenden Saison während des Stadionbaues einige Heimspiele im Stadion in St. Pölten bestreiten wird.“

Atanga nicht spielberechtigt?
Neustadt setzt den Hebel bei der offensichtlich rechtlich nicht wasserdichten Kooperationsspielerregelung an, aufgrund derer Relegations-Torschütze David Atanga 2017/18 nicht nur für die Kooperationsclubs Lieferung und Salzburg, sondern auch für St. Pölten zum Einsatz kam. Laut FIFA darf ein Profi pro Saison nur für zwei Clubs eingesetzt werden. Diese Vorgabe wird in Österreich aber mithilfe der Kooperationsspieler-Regelung für U22-Kicker und dank Liga-Sanktus vor allem von Red Bull umschifft.

Die Frage betrifft nicht nur Atanga, sondern etwa auch den zuletzt beim WAC engagierten Igor oder Samuel Tetteh vom LASK. Selbst Wr. Neustadt setzte im Frühjahr mit Rapids Alex Sobczyk einen solchen Akteur ein. Er absolvierte in der abgelaufenen Spielzeit Partien für die Hütteldorfer, St. Pölten und eben auch für den Kooperationsclub SCWN. Ein Umstand, der die St. Pöltner zusätzlich irritierte.

Stellungnahme von Wiener Neustadt gefordert
Nach der Ankündigung St. Pöltens, Wr. Neustadt die NV-Arena nicht als Ausweichstadion zur Verfügung zu stellen, hat die Fußball-Bundesliga eine Stellungnahme des SCWN gefordert. Das teilte die Liga am Mittwochnachmittag mit. Bezüglich der Beglaubigung des von Neustadt beeinspruchten Relegationsrückspiels werde der Senat 1 am Montag ab 17.00 Uhr tagen.

„Seitens der Bundesliga und im Interesse des österreichischen Spitzenfußballs ist es unbedingt notwendig, möglichst schnell und auf jeden Fall vor dem Meisterschaftsbeginn rechtliche und sportliche Klarheit in die aktuelle Causa rund um den SC Wiener Neustadt zu bringen“, erklärte Ligavorstand Christian Ebenbauer.

Zudem rief die Bundesliga die Regelungen für Ausweichstadien in Erinnerung: „Generell gilt, dass ein Ausweichstadion nicht mehr als 150 Kilometer Luftlinie vom Vereinssitz entfernt liegen und insgesamt von höchstens zwei Klubs der beiden höchsten Spielklassen genutzt werden darf. Sollte diese für die Lizenzerteilung grundlegende Voraussetzung dauerhaft entfallen, kann der Senat 5 die Lizenz entziehen.“

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(Bild: KMM)



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