Der Beschluss über die Zulassung der Sammelklage wurde dem VKI am Mittwoch zugestellt. Die erste nun zugelassene Teilklage gegen AWD im Namen von 125 Personen wurde bereits Ende Juni eingebracht, die zweite Tranche mit 145 Anlegern folgte im September. Der vermutete Schaden beträgt jeweils rund zwei Millionen Euro. Der AWD hatte in der Vergangenheit die Form der Sammelklage für unzulässig erklärt und darauf gepocht, alle Fälle einzeln prüfen zu wollen, was der VKI ablehnte.
Mit dem Handelsgerichts-Entscheid ist wohl der Startschuss für das zweitgrößte Zivilverfahren der Zweiten Republik gefallen. Mehr Beteiligte hatte nur das WEB-Verfahren. Damals zog der VKI für 3.200 Anleger vor Gericht. VKI-Chefjurist Peter Kolba geht davon aus, dass das HG auch die weiteren Sammelklagen für zulässig erklärt. Bis Mitte 2010 wollen die Verbraucherschützer die Klagen für die restlichen Anleger einbringen, weil dann die Verjährung beginnt, so Kolba.
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