„War sehr, sehr knapp“

Polizei-Heli in Wien fast mit Drohne kollidiert

Österreich
29.04.2018 11:25

Das hätte schlimm ausgehen können: Im Wiener Bezirk Meidling ist eine Drohne am Samstagabend beinahe mit einen Polizeihubschrauber kollidiert. Der Pilot konnte „in letzter Sekunde ausweichen“, sagte Polizeisprecher Harald Sörös. Der Drohnen-Pilot, ein 41-jähriger Slowene, wurde angezeigt. Er gab an, dass er das unbemannte Luftfahrzeug lediglich ausprobieren habe wollen. Als er den Hubschrauber gesehen habe, wäre er ohnedies gelandet.

Der gefährliche Vorfall passierte gegen 17.30 Uhr nahe dem Schlosspark Schönbrunn. In einer Höhe von rund 200 Metern stieß der Hubschrauber beinahe mit der Drohne zusammen. „Laut dem Piloten war es sehr, sehr knapp, er konnte um Haaresbreite ausweichen“, berichtete Sörös. Der Pilot sah, wie der 41-Jährige nach dem Beinahe-Zusammenstoß die Drohne auf einem Parkplatz in der Gaßmannstraße landete, ins Auto verlud und davonfuhr. Via Funk verständigte er Meidlinger Polizisten, außerdem nahm er von der Luft aus die Verfolgung auf. Im Kreuzungsbereich Schönbrunner Straße mit der Grünbergstraße wurde der 41-Jährige von Streifenbeamten angehalten.

Wollte sie nur ausprobieren“
Der Slowene konnte keine Dokumente für die Drohne vorweisen. Diese wiegt mehr als 250 Gramm und ist in Österreich genehmigungspflichtig. Vielmehr meinte der 41-Jährige gegenüber den Beamten, dass er nicht glaube, dass es durch seine Drohne zu einer Gefährdung gekommen sei. Der 41-Jährige wurde auf freiem Fuß wegen vorsätzlicher Gefährdung der Sicherheit der Luftfahrt angezeigt. Das Strafgesetzbuch (StGB) sieht dafür eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren vor. Auch die Austro Control wurde über den Zwischenfall informiert.

Drohnen gefährden Einsatzhubschrauber
Seit 2014 müssen Drohnen über 250 Gramm von der Austro Control genehmigt werden, für sie muss eine eigene Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Das Luftfahrtgesetz sieht unter anderem ein absolutes Drohnen-Verbot über und im Umfeld von Flughäfen vor, also dort, wo Maschinen landen oder starten. Weitere Beschränkungen richten sich nach Gewicht des Flugkörpers und Einsatzgebiet. Auch sogenannte Spielzeugdrohnen, also Geräte unter 250 Gramm, die maximal 30 Meter hoch fliegen dürfen und nicht genehmigt werden müssen, können Einsatzhubschraubern gefährlich werden.

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