Erneuter Prozess

Stalker noch am Tag der Verurteilung rückfällig geworden

Wien
23.10.2009 14:33
Dass es mit der spezialpräventiven Wirkung strafrechtlicher Verurteilungen manchmal nicht zum Besten steht, zeigte am Freitag im Wiener Straflandesgericht die Verhandlung gegen einen 61-jährigen Pensionisten. Der Mann war im September 2008 wegen beharrlicher Verfolgung seiner Ex-Freundin zu fünf Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Noch am selben Tag rief er neuerlich bei der 51-Jährigen an und beschimpfte sie.

Am Ende des monatelangen Terrors, dem die gebürtige Kärntnerin danach ausgesetzt war, verkleidete sie sich sogar, ehe sie ihre Wohnung verließ. Sie hoffte, so nicht von ihrem Ex-Freund erkannt zu werden, der ihr regelmäßig vor dem Haus oder ihrem Arbeitsplatz auflauerte. Zu Hause wagte die Witwe abends nicht mehr das Licht aufzudrehen, weil sie befürchtete, der Mann könnte draußen im Hof stehen und aufgrund der Beleuchtung auf die Idee kommen, an ihrer Wohnungstür zu klopfen.

Die beiden hatten einander während eines Kuraufenthalts kennengelernt. Im März des Vorjahrs beendete sie die Beziehung. "Das hat er einfach nicht zur Kenntnis genommen", erklärte der Anwalt der Frau, Wolfgang Renzl.

Selbst seine offene Bewährungsstrafe schreckte den Mann nicht davor ab, mehrmals täglich anzurufen, ihr Faxe ins Büro zu schicken, in denen er sie teilweise wüst beschimpfte, und ihr selbst auf dem Friedhof nachzustellen, wenn sie das Grab ihres verstorbenen Mannes besuchte.

"Ich bin in seiner ständigen Beobachtung"
Zu Allerheiligen musste die Frau zwei Grabkerzen entdecken, auf denen der 61-Jährige Zettelchen mit Beleidigungen geklebt hatte. "Ich hab' das Gefühl gehabt, ich bin in seiner ständigen Beobachtung", erzählte die sichtlich gezeichnete Frau nun Richter Thomas Hahn.

Der Angeklagte behauptete, die Vorwürfe entsprächen "in keinster Weise" den Tatsachen. Er sprach von "zufälligen Begegnungen". Er habe ihr auf der Straße niemals Schimpfwörter nachgerufen oder sie gar abgepasst: "Ich hab dort bei ihrem Büro doch nur recherchiert". Dass die Frau eine einstweilige Verfügung erwirkte, die ihm jegliche Kontaktaufnahme untersagt, kommentierte er mit: "Stimmt. Damit geht sie herum wie mit einem Jagdschein."

"Er ist kein schlechter Mensch, aber er ist verrückt"
"Meine Freunde haben immer gesagt, von dem wirst du erst eine Ruhe haben, wenn er eine Neue findet", berichtete die Kärntnerin. Tatsächlich hörten die Belästigungen just zu jenem Zeitpunkt auf, als der Pensionist einer 55-jährigen Krankenpflegerin näher kam.

Nach wenigen Wochen machte diese allerdings mit ihm Schluss. Und nur kurze Zeit danach sah auch sie sich veranlasst, Anzeige zu erstatten. Der Mann trommle ständig an ihre Wohnungstür und begehrte Einlass, schilderte sie im Grauen Haus: "Er ist ständig vor meiner Tür. Ich erkläre ihm, dass ich nichts mehr mit ihm zu tun haben will. Aber er begreift es nicht. Er ist kein schlechter Mensch, aber er ist verrückt".

Die Verhandlung wurde zur ergänzenden Beweisaufnahme auf unbestimmte Zeit vertagt. Sollte der 61-Jährige schuldig gesprochen worden, drohen ihm bis zu einem Jahr Haft sowie der Widerruf der Bewährungsstrafe aus dem Vorjahr.

Symbolbild (gestellte Szene)

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