Nazi-Gerichte

Rot-schwarz-grüne Allianz beschließt Urteilsaufhebungen

Österreich
07.10.2009 14:41
Eine Allianz zwischen SPÖ, ÖVP und den Grünen beendet die seit Wochen andauernde Diskussion um die Aufhebung der NS-Urteile. Die drei Parteien wollen das Gesetz auch ohne FPÖ- und BZÖ-Zustimmung beschließen. Neben einer Rehabilitationsklausel für alle Opfer - auch Deserteure - werden auch Verurteilungen homosexueller Handlungen und sogenannte "Mischdelikte" berücksichtigt, kündigte man am Mittwoch an.

Das "Aufhebungs- und Rehabilitationsgesetz" soll sämtliche Urteile des Volksgerichtshofs, der Standesgerichte und der Sondergerichte in der NS-Zeit berücksichtigen. Weiters betroffen sind die Sprüche des Erbgesundheitsgerichts, das Zwangssterilisierungen und Abtreibungen bewirkt hat, sowie die Aufhebung der Urteile von Militär- und SS-Gerichten. Erstmals sollen bei der Aufhebung der Urteile auch ausländische Staatsbürger berücksichtigt werden.

Alle Deserteure werden rehabilitiert
Bei den vieldiskutierten Urteilen gegen Deserteure - sie sollen laut Justizministerium im Anerkennungsgesetz von 2005 bereits vollständig berücksichtigt worden sein - soll laut Gesetzesentwurf dazukommen, dass Verfahren bei Mischverurteilungen (z.B. Tötungsdelikte) nicht mehr neu aufgerollt werden können. Eine Generalklausel soll vorsehen, dass Urteile "mit typischem NS-Unrechtsgehalt" einer Einzelfallprüfung unterliegen sollen. Ein "Versöhnungsbeirat" bei der Staatsanwaltschaft kann dazu eine - nicht verbindliche - Stellungnahme abgeben.

Bei der Rehabilitierungsklausel - dabei handelt es sich um einen eher symbolischen Akt - werden nun auch explizit Widerstandskämpfer, alle Deserteure und sogenannte Kriegsverräter genannt. Weiters wendet sich eine "Achtungs- und Mitgefühlsklausel" an alle politisch Verfolgten und "Heimatverräter". Auch Verurteilungen homosexueller Handlungen sollen aufgehoben werden - insofern sie nicht auch noch geltendes Recht betreffen, etwa wenn es um Minderjährige geht. Dafür soll es ebenfalls eine Einzelfallprüfung geben.

"Es ist Zeit"
"Es ist Zeit", 70 Jahre nach Beginn des Zweiten Weltkriegs alle Urteile des NS-Unrechtsregimes zu beseitigen, denn die damaligen Gerichte seien "Instrumente des Terrors" gewesen, erklärte Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (1.v.li.) mit den Justizsprechern Heribert Donnerbauer (ÖVP, 2.v.li.), Albert Steinhauser (Grüne, 2.v.re.) und Hannes Jarolim (SPÖ, 1.v.re.).

Man signalisiere, dass Zivilcourage wichtig sei, meinte Jarolim. Laut Steinhauser sei es außergewöhnlich, wenn Regierung und Opposition gemeinsam an die Öffentlichkeit treten. Nun werde sich im Justizausschuss zeigen, wer die Geschichte aufarbeite und "wer noch den deutschen Waffenrock trägt", so Steinhauser in Richtung FPÖ und BZÖ, die bisher nicht mit im Boot sind. Besonders wichtig ist Steinhauser nach der rechtlichen Rehabilitierung auch die Bewusstseinsschaffung in der Gesellschaft.

Grüne und ÖVP versöhnlich
In den Erläuterungen wird auf eine Entschließung des Deutschen Bundestags aus dem Jahr 1997 verwiesen, die von Bandion-Ortner explizit erwähnt wurde. Darin heißt es: "Die Rehabilitierung auch von Deserteuren bedeutet keine Abwertung der Soldaten. Die meisten Soldaten wollten die Pflicht erfüllen, die sie ihrem Vaterland zu schulden glaubten, oder sie sahen keine Möglichkeit, sich dem Kriegsdienst zu entziehen. Was ein Soldat tut, ist nicht zu lösen von Zielsetzung und Moral seiner Führung. Vaterlandsliebe und Tapferkeit können missbraucht werden; sie sind Tugenden, wenn sie darauf gerichtet sind, Frieden in Freiheit und Gerechtigkeit zu bewahren oder zu schaffen." Dass dies enthalten ist, bezeichnete Steinhauser als "leichte Nachsicht" seitens der Grünen.

Donnerbauer betonte, dass die ÖVP immer schon für die Aufhebung der NS-Urteile, für Wiedergutmachung sowie für die Schließung der Gesetzeslücken gewesen sei, auch wenn im Zuge der Diskussion ein anderer Anschein erweckt worden sei. Der Justizsprecher der Volkspartei hatte für Empörung gesorgt mit der Aussage, Desertion sei ein Delikt, "das es nach wie vor gibt."

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