Sinnbild für Paris
Zunächst hatte Ankläger Franz Simmerstatter das Urteil noch akzeptieren wollen. Nach reiflicher Überlegung und Rücksprache mit Justizkollegen kam dann doch die Nachricht: „Wir melden Berufung an. Die Strafe ist zu niedrig.“
Begründung: Der Beschuldigte hat fünf Vorstrafen und trägt durch seinen jahrelangen exzessiven Konsum von Kinderpornos mit dazu bei, dass Kinder sexuell ausgebeutet werden.
Urteil zu mild
Richter Manfred Herrnhofer hatte beim Prozess ja richtig erkannt: „Zu sagen, ich habe nichts getan, schützt nicht. Jeder, der solche Fotos in solchen Mengen anschaut, schafft einen Markt für diese Verbrechen.“ Sein Urteil – sieben Monate bedingt – könnte nun aber fallen.
von Kerstin Wassermann, "Kärntner Krone"
Symbolbild









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