Die Medienbehörde KommAustria hat eine Beschwerde der privaten TV-Sender gegen ORF eins und ORF 2 abgewiesen. Die Privaten hatten moniert, dass der ORF am Hauptabend zu wenig anspruchsvolles Programm bietet. Für die KommAustria zählt zur Beurteilung der Erfüllung dieses Auftrags aber das Gesamtprogramm, also auch die Spartensender, wie sie am Freitag mitteilte. Der Bescheid der Behörde ist noch nicht rechtskräftig.
Die Privatsender hatten laut Aussendung der Behörde eine Auswertung des Hauptabendprogramms von ORF eins und ORF 2 über eineinhalb Jahre vorgelegt. Sie orteten einen Verstoß gegen das ORF-Gesetz: Dieses sieht vor, dass der ORF im Hauptabend "in der Regel anspruchsvolle Sendungen" zur Wahl stellen muss.
Die KommAustria allerdings verweist darauf, dass in dem entsprechenden Paragrafen ausdrücklich vom "Gesamtprogramm", also allen TV-Sendern des ORF die Rede sei - "also einschließlich der TV-Programme ORF III und ORF Sport+, die von den Privatsendern aber außer Acht gelassen wurden". Daher sei die Beschwerde abzuweisen gewesen.
Die Privatsender, darunter ProSiebenSat1Puls 4 und somit auch ATV, Red Bull Media House (Servus TV), Sky Österreich, aber auch der RTL-Vermarkter IP Österreich, wurden vertreten durch den Verband Österreichischer Privatsender. Dieser zeigte sich am Freitag nicht überrascht, dass seine Beschwerde abgewiesen wurde. In einer Aussendung am Freitag sahen Verbands-Präsident Ernst Swoboda und Geschäftsführerin Cornelia Drumm ihre Forderung nach einer medienpolitischen Klarstellung für den ORF-Programmauftrag bestätigt.
"Jedes Programm muss öffentlich-rechtlichen Auftrag erfüllen"
"Jedes der ORF-Programme muss den öffentlich-rechtlichen Programmauftrag erfüllen", so Swoboda. "Wir fordern die Medienpolitik auf, klar zu stellen, dass sich der ORF nicht aussuchen kann, in welchen seiner Programme er öffentlich-rechtliche Inhalte bringt." Dies sei kein Angriff auf den ORF, versicherte er. Die "Präzisierung des öffentlich-rechtlichen Auftrags ist wichtig, um einen unverwechselbaren öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit unabhängigen und freien Redaktionen sicherzustellen".
Die Rechtssprechung bzw. Behördensicht könne nicht im "ursprünglichen Sinne des Gesetzgebers" sein, meinte Drumm. In letzter Konsequenz würde das ihrer Ansicht nach bedeuten, dass der ORF "seine Hauptprogramme ORF eins und ORF 2 von anspruchsvollen Inhalten völlig frei halten und diese ausschließlich auf den Spartensendern programmieren" könnte. Der Verband werde gegen die Entscheidung der KommAustria berufen, kündigte sie an.
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