In Österreich gibt es 166 Gerichte. Davon sind 141 Bezirks-, vier Oberlandes-, 20 Landesgerichte sowie eines der Oberste Gerichts Hof (OGH), berichtete eine Sprecherin des Justizministeriums. Bei den kleineren Gerichten sei unter anderem die Anzahl der Angestellten dafür entscheidend, ob es ständige Kontrollen in den Eingangsbereichen gibt. Von jenen Gerichten, die tatsächlich keine solche ständige Sicherheitsvorkehrung besitzen, gebe es allerdings nur wenige. Eine genaue Zahl konnte nicht genannt werden. Zusätzlich könnte im Bedarfsfall je nach Prozess bei den Sicherheitsvorkehrungen aufgestockt und so fallweise Eingangskontrollen errichtet werden.
Sicherheitsbeirat tagt einmal jährlich
Nach dem Amoklauf am Bezirksgericht Linz-Urfahr vor rund 14 Jahren mit fünf Toten wurde ein Sicherheitsbeirat eingerichtet, der einmal jährlich, bei Anlassfällen auch öfters tagt. Für die Sicherheit an den Gerichtsgebäuden gilt die "Allgemeine Richtlinie für Sicherheitsstandards" aus dem Jahr 2007. Auch die Organisation der Personenkontrollen richtet sich danach.
Nicht nur Waffen abgenommen
Im Rahmen der Eingangskontrollen werden nicht nur Waffen im engeren Sinn, sondern auch "potenziell für die Zufügung von Verletzungen taugliche Alltagsgegenstände wie Beile, Taschenmesser, Schraubenzieher, Nagelfeilen, Regenschirme mit Metallspitze und so weiter zur vorübergehenden Verwahrung abgenommen (nicht beschlagnahmt)." So hieß es in einer parlamentarischen Anfrage aus dem Vorjahr an die damalige Justizministerin Maria Berger (SPÖ). Stichprobenartig würden auch Flüssigkeiten kontrolliert. Laut der Anfrage wurden im Jahr 2007 über 76.000 verbotene Gegenstände an den Gerichtseingängen abgenommen - darunter Schusswaffen, Messer, Pfeffer- und Haarsprays sowie Werkzeuge.
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