Der Schwurgerichtssaal war gut gefüllt, zahlreiche Schaulustige, darunter auch Bekannte des Beschuldigten, waren gekommen. In seinem Eröffnungsvortrag sprach der Staatsanwalt davon, dass der 49-jährige Oststeirer bis zu der Tat am 3. Oktober ein "vorbildliches Leben" geführt habe.
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Er habe die Schwiegermutter (84), die nach einer beidseitigen Beinamputation bettlägerig war, gepflegt, nachdem die beiden alten Leute den Besitz ihm und seiner Frau überschrieben hatten. Gegen den Schwiegervater (83) habe sich allerdings durch dauernden Streit und Nörgeleien Hass aufgestaut, so Ankläger Ewald Hörzer.
Angeklagter: "Mir ist das Fass übergegangen"
Der Beschuldigte schilderte selbst, dass ihm an besagtem Tag bereits auf der Heimfahrt von der Arbeit die Idee zu der Tat gekommen war. Zu Hause versorgte er zunächst die alte Frau. "Kaum hab ich mich hingesetzt, wollte er schon wieder was", schilderte er die dauernde Beanspruchung durch den Schwiegervater. Auch diesmal entzündete sich aus nichtigem Anlass ein Streit. "Mir ist momentan das Fass übergegangen", beschrieb der Oststeirer.
"Ich wollte uns alle drei erlösen"
Er schickte seine Frau aus dem Zimmer und holte eine Propangasflasche. "Ich wollte uns alle drei erlösen", meinte er. Nachdem er das Gas angezündet hatte, entstand eine eineinhalb Meter lange Stichflamme, die er auf den alten Mann richtete. Dieser brannte sofort, konnte aber noch ins Freie flüchten. Dann setzte er die Umgebung der Schwiegermutter in Brand: "Ich wollte, dass wir beide in dem Rauch ersticken". Doch die Bettlägerige verbrannte hilflos, und er selbst rettete sich ins Freie. Der 83-Jährige war mittlerweile auf einer Bank, auf die er sich gesetzt hatte, gestorben. Anschließend wollte der Beschuldigte Selbstmord begehen, doch das misslang.
Auch Pfarrer beteiligte sich an Unterschriftenaktion
"Warum haben Sie das Haus nicht einfach zurückgegeben und sind weggezogen?", wollte Richter Martin Wolf wissen. "Weil ich mein ganzes Geld hineingesteckt habe", so der 49-Jährige. In seiner Heimatgemeinde hat es eine Unterschriftenaktion für den Angeklagten gegeben, an der sich, so der Verteidiger, sogar der Pfarrer beteiligt hat.
Sachverständiger: "Affekthandlung"
Der psychiatrische Sachverständige billigte dem Angeklagten in seinem Gutachten eine Affekthandlung zu. Darauf stützte sich die Forderung des Verteidigers, der für seinen Mandanten eine Verurteilung wegen Totschlags - mit Höchststrafe bis zu zehn Jahren - erreichen wollte. Der Staatsanwalt gab hingegen in seinem Schlussplädoyer zu bedenken, dass die beiden Senioren äußerst qualvoll verbrannt seien und sah die Tat als Doppelmord.
"Wie Ausräuchern..."
"Es waren alle Kriterien einer Affekthandlung erfüllt", erklärte der psychiatrische Gutachter Peter Hofmann. Warum genau an diesem Tag, an dem nichts Besonderes passiert war, sich diese Tat ereignete, lasse sich aber nicht sagen, so Hofmann. "Hass war vermutlich die Triebfeder, auch wenn er das jetzt verdrängt", erklärte der Sachverständige. Das Vorgehen mit dem Flammenwerfer sei "wie Ausräuchern gewesen, hatte einen hohen emotionalen Effekt", so Hofmann.
Der Gerichtsmediziner erklärte, dass der Schwiegervater des Angeklagten, der am ganzen Körper brennend aus dem Haus lief, vermutlich noch einige Minuten gelebt habe: "Er hat durchaus mitbekommen, was hier passiert", meinte der Sachverständige.
Staatsanwalt: "Was haben diese Menschen erleben müssen?"
Mit den Opfern beschäftigte sich auch Staatsanwalt Ewald Hörzer, der die Unterschriftenliste zugunsten des Angeklagten als "bedenklich und nicht seriös" bezeichnete. Seiner Meinung nach habe nur das Geld den Angeklagten daran gehindert, sich von den Schwiegereltern zu lösen. Er sprach auch das besonders grausame Vorgehen des Täters und die Leiden der beiden alten Leute an: "Was haben diese Menschen erleben müssen? Wie qualvoll ist das gewesen? Wie lange waren die Minuten, bis der Tod eingetreten ist?"
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