"Mythos Holocaust"

Die kranken Theorien des Richard Williamson

Ausland
05.02.2009 16:52
Die Aufhebung der Exkommunikation des traditionalistischen Bischofs Richard Williamson sorgt seit Tagen für massive Kritik an Benedikt XVI. Der Vatikan argumentiert teilweise damit, dass der Papst nichts von den antisemitischen Äußerungen des Hirten der ultrakonservativen Piusbruderschaft gewusst haben soll. Doch selbst die katholische Nachrichtenagentur "Kathpress" schreibt, der gebürtige Brite sei "kein unbeschriebenes Blatt". Mit seinen kranken Thesen bewegt sich Williamson schon seit den 80er-Jahren am Rande der Strafbarkeit. Der von vielen Seiten geforderte erneute Kirchen-Rauswurf gestaltet sich indes als juristisch schwierig: Laut Kirchenrecht ist das Leugnen historischer Tatsachen "keine Frage des katholischen Glaubens".

Anders als manche Reaktionen nahelegen, sei der 1988 vom abtrünnigen Erzbischof Marcel Lefebvre zum Bischof geweihte Richard Williamson kein unbeschriebenes Blatt, was die Leugnung des Holocaust angehe, schreibt "Kathpress". Auch sonst habe der 1971 zum Katholizismus konvertierte Sohn eines anglikanischen Pfarrers durch krude Ansichten auf sich aufmerksam gemacht.

Laut der US-Zeitung "National Catholic Reporter" stand die kanadische Polizei schon 1989 kurz davor, gegen den gebürtigen Briten zu ermitteln, weil er gegen das kanadische Gesetz gegen Volksverhetzung verstoßen haben soll. Bei einer Rede in Quebec habe er "den Juden" vorgeworfen, für den Modernismus und die Korruption in der katholischen Kirche verantwortlich zu sein. Damit war er sich durchaus einig mit Lefebvre, der im August 1985 in einem Brief an Johannes Paul II. die "Juden, Kommunisten und Freimaurer" für den Glaubens- und Sittenverfall in der katholischen Kirche verantwortlich machte.

Williamson: "Holocaust ist ein Mythos"
Zugleich hat Williamson bereits 1989 in Kanada erklärt, dass nicht ein einziger Jude in den Gaskammern der Nationalsozialisten gestorben sei. Jüngst bestritt Williamson ja auch die Zahl der getöteten Juden: Nicht sechs Millionen, sondern "200.000 bis 300.000" seien von den Nazis getötet worden, behauptete der Brite wider allen historischen Beweisen. Und weiter: Der Holocaust sei ein "Mythos", damit der Westen die Gründung des Staates Israel unterstütze, meinte Williamson in der Vergangenheit. Zugleich lobte der Brite die Bücher des deutschen Holocaust-Leugners Ernst Zündel, darunter Titel wie "Hitler, wie wir ihn liebten und warum" und "Starben wirklich sechs Millionen?".

Wer sich über das Weltbild Williamsons ein Bild machen will, kann seine zwischen 1983 und 2003 fast monatlich veröffentlichten Briefe als Rektor des lefebvrianischen Seminars im US-amerikanischen Winona nachlesen (siehe Infobox). Dort schrieb der Bischof beispielsweise im November 1992, er habe den Eindruck, dass das Glaubensbekenntnis "Ich glaube an den Heiligen Geist und die Gemeinschaft der Heiligen" ausgetauscht worden sei mit "Ich glaube an den Holocaust und die Emanzipation der Frauen".

Williamson, der jetzt das lefebvrianische Priesterseminar im argentinischen La Reja leitet, befasste sich aber nicht nur mit den Juden. Nach den Terroranschlägen des 11. September 2001 behauptete er, Gott gebrauche "die Araber und die Juden", um den "verderbten Westen" zu züchtigen, berichtet "Kathpress". Die Formulierung vom "verderbten Westen" (gniloj zapad) stammt aus der Geisteswelt der russischen Nationalkonservativen des späten 19. Jahrhunderts, mit der Williamson demnach sonst wenig anfangen konnte. Im November 1991 warnte er Frauen davor, an Aktivitäten teilzunehmen, bei denen sie "unziemliche Kleidung" tragen müssten, etwa athletische Wettkämpfe oder Tennisspiele.

Kirchenrechtler: Papst kann Aufhebung nicht zurücknehmen
Selbst wenn diese Berichte dem Papst nicht zu Ohren kamen und er dem öffentlichen Druck nachgeben möchte - so ohne Weiteres kann er seine Aufhebung der Exkommunikation Williamsons offenbar nicht rückgängig machen, meint der deutsche Kirchenrechtler Prof. Klaus Lüdicke aus Münster. Das katholische Kirchenrecht würde eine neue Straftat Williamsons als Voraussetzung verlangen, erläutert der Kirchenrechtler. Die Leugnung des Holocaust sei das Leugnen einer historischen Tatsache, aber "keine Frage des katholischen Glaubens". Insofern könne Williamson, selbst wenn er die jetzt vom Vatikan geforderte Entschuldigung seines Leugnens der millionenfachen Ermordung der Juden durch die Nazis nicht liefere, nicht erneut exkommuniziert werden.

Seit dem Inkrafttreten des 1983 überarbeiteten Codex des kanonischen Rechts (CIC) hat es nach Angaben des Kirchenrechtlers seines Wissens keine Aufhebung einer Exkommunikation lebender Personen gegeben. Insofern ist der Fall der vier Traditionalisten-Bischöfe, deren Exkommunikation vom 1. Juli 1988 zurückgenommen wurde, in der Gegenwart ein Einzelfall. Das Kirchenrecht bietet aber ausdrücklich die Möglichkeit zum Straferlass (remissio), also zur Aufhebung solcher Strafen. Die Voraussetzung hierfür ist im CIC in Can. 1347 Paragraf 2 genannt: "...wenn er (der Täter) die Straftat wirklich bereut hat und er außerdem eine angemessene Wiedergutmachung der Schäden und eine Behebung des Ärgernisses geleistet oder ernsthaft versprochen hat". In einem solchen Fall hat der Täter gemäß Kirchenrecht sogar einen Rechtsanspruch auf Aufhebung der Exkommunikation, also die Rückkehr in die Gemeinschaft der Gläubigen.

"Was der Papst tut, ist Vorleistung"
Nach Auffassung von Lüdicke haben die vom Papst teil-rehabilitierten Traditionalisten-Bischöfe aber bisher nicht die entsprechende Reue gezeigt. In ihrem Schreiben an den Vatikan vom 15. Dezember hätten sie sich zu ihren illegalen Bischofsweihen nicht geäußert, betont Lüdicke. "Was der Papst tut, ist Vorleistung." Es gehe wohl darum, dass man mit den jetzt Teil-Rehabilitierten weiter im Gespräch für eine volle Eingliederung in die Kirche sein könne, was mit Exkommunizierten schwierig wäre. Lüdicke betonte, dass die vier Traditionalisten-Bischöfe bisher lediglich wieder in die Glaubensgemeinschaft aufgenommen worden seien. Zur Gemeinschaft der katholischen Bischöfe gehören sie aber bisher nicht, und sie haben auch kein Amt in der Kirche und könnten auch an keinem Konzil teilnehmen.

Anlass für die Exkommunikation waren die vier illegalen, aber formal gültigen Bischofsweihen durch Erzbischof Marcel Lefebvre, den Begründer der Traditionalisten. Die Exkommunikation ist in solchen Fällen eine sogenannte Tatstrafe, das heißt, dass durch das Tun sich die Handelnden selber aus der Gemeinschaft der Gläubigen ausschließen und der Vatikan dies feststellt. Eine solche Tatstrafe kann allein der Apostolische Stuhl wieder aufheben. Andere Tatstrafen, die zur Exkommunikation führen, können bei entsprechender Reue der Täter vom jeweiligen Ortsbischof erlassen werden.

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