Die Waschmaschine ist kaputt, der Geschirrspüler streikt, dein neuer Schlafzimmerschrank muss dringend aufgestellt werden – meistens wird dafür die Hilfe eines Profis benötigt, damit alles wieder seine Ordnung hat. Doch manchmal tauchen in Zusammenhang mit der Dienstleistung Probleme auf: unerwartete Mehrkosten, Schäden an Einrichtungsgegenständen und vieles mehr. Hier erfährst du, worauf du im Fall des Falles Anspruch hast.
Klären vor Vertragsschluss
Je mehr du vorab festlegen und klären kannst, desto besser. In jedem Fall muss ein Kostenvoranschlag her, am besten von verschiedenen Anbietern zum Vergleich. Abweichungen von bis zu 15 Prozent können bei Erbringung der Dienstleistung auftauchen, alles darüber sollte dich stutzig machen. Zu deinem eigenen Vorteil sollte daher ein Festpreis vereinbart werden. Damit können böse Überraschungen bei der Endabrechnung verhindert werden. Achte auch darauf, ob Fahrtkosten gesondert verrechnet werden. Zuschläge für Nacht- und Feiertagsarbeit sind in Ordnung – erkundige dich auch hier vorher in Bezug auf die voraussichtliche Höhe.
Laufende Information
Wenn sich die Handwerksarbeiten überraschend schwieriger oder umfangreicher gestalten sollten, als bei der Erstbesprechung angenommen, darf der Handwerker die Mehrkosten nur dann in Rechnung stellen, wenn er sich vorab mit dir besprochen hat.
Auswahl durch Empfehlung
Höre dich in deinem Bekanntenkreis um, ob jemand einen passenden Spezialisten an der Hand hat. Denn so weißt du aus vertrauensvoller Quelle, ob ein Handwerker einen guten Job geleistet hat, oder eben nicht.
Was tun im Schadensfall?
Wenn die Reparatur bzw. Installation ein schadhaftes Ergebnis hervorbringt, so muss der Handwerker die Verantwortung dafür übernehmen, und auch die Kosten tragen – Voraussetzung ist allerdings, dass du die Gegenstände normal gebraucht hast, Abnützung nicht die Ursache ist und der Schaden nicht grob fahrlässig verursacht wurde. Ein Gewährleistungsanspruch besteht innerhalb von zwei Jahren ab Herstellung. Auch wenn der Handwerker in deiner Wohnung etwas beschädigt, muss er Schadenersatz leisten.
Verdeckte Mängel
Tauchen Schäden erst auf, nachdem der Handwerker schon gegangen ist, so ist dieser trotzdem zur kostenlosen Nachbesserung verpflichtet. Passiert das nicht innerhalb einer gesetzten Frist, kannst du einen anderen Handwerker beauftragen – diese Kosten können dann deinem ursprünglichen Handwerker verrechnet werden.
Haftungsausschluss
Wenn eine Firma die Haftung von vornherein ausschließen möchte, solltest du darauf verzichten, den Auftrag an sie zu vergeben. Im Fall des Falles kann die Haftung zwar von Gesetz wegen nicht ausgeschlossen werden, aber es führt zu unnötigen Schwierigkeiten. Anders sieht es bei Schwarzarbeit aus – treten hier Schäden auf, hast du mangels Rechnung wirklich keinen Anspruch auf Verbesserung.
Terminvereinbarung
Wenn ein Handwerker dir keinen fixen Termin geben kann, und dich den ganzen Tag auf Abruf warten lassen will, solltest du direkt Einspruch erheben. Die maximale Abweichung darf eine Stunde betragen. Wenn der Handwerker trotzdem mehrere Stunden zu spät oder überhaupt nicht erscheint, hast du Anspruch auf Schadenersatz – besonders dann, wenn du unbezahlten Urlaub genommen haben solltest, um zu warten.
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