Transrapid-Unglück
Heftiger Streit soll Grund für Unfall gewesen sein
Die Magnetschwebebahn war mit 170 Stundenkilometern auf ein Wartungsfahrzeug geprallt. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten fahrlässige Tötung vor, weil Sicherheitsvorschriften missachtet worden sein sollen. Dabei geht es um eine Fahrwegsperre, die nicht eingeschaltet war. Angeklagt ist auch der Fahrdienstleiter, der jedoch nicht verhandlungsfähig ist. Er ist in einem aufgezeichneten Funkspruch mit den Worten zu hören: "Es ist vergessen worden, das Sonderfahrzeug von der Strecke wegzurangieren."
Angeklagte "honorige Personen"
Die Angeklagten können auf ein mildes Urteil hoffen. Die Strafe werde sich wohl am unteren Rand bewegen, sagte Oberstaatsanwalt Hubert Felskamp. "Die Angeklagten waren honorige Personen, die immer auf die Sicherheit geachtet haben." Die Höchststrafe für die den Angeklagten zur Last gelegte "fahrlässige Tötung durch Organisationsverschulden" sind fünf Jahre Haft. An den sechs angesetzten Verhandlungstagen will das Landgericht Osnabrück noch Verletzte, Gutachter und Vertreter des Landesamts für Verkehr sowie des Eisenbahnbundesamtes hören. Am 21. Mai soll ein Urteil fallen.
Seit dem Unglück steht die Magnetschwebebahn auf der Versuchsstrecke still. Eine neue Betriebserlaubnis ist beantragt. Ein Untersuchungsausschuss des niedersächsischen Landtags beschäftigt sich mit dem Vorfall. Kritiker sehen wenig Sinn in dem Projekt, da nach dem Aus für den Transrapid in München derzeit weltweit kein kommerzieller Einsatz vor der Realisierung steht. Die Patente der immer wieder als Hochleistung deutscher Ingenieurskunst gepriesenen Hochtechnologie stammen aus dem Jahr 1934.







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