Die EU-Kommission sieht die sektoralen Fahrverbote auf der Tiroler Inntalautobahn vor allem deshalb als problematisch an, weil sie nicht wegen der von einem Fahrzeug tatsächlich verursachten Emissionen, sondern wegen der Fracht verhängt würden, die keine konkreten Folgen für den Schadstoffausstoß habe. "Somit entspricht das Verbot nicht dem Verursacherprinzip, auf dem alle emissionsmindernden Maßnahmen im Wesentlichen beruhen sollten", begründet die Brüsseler Behörde ihren zweiten Mahnbrief.
Gleichzeitig sei die A12 "eine wichtige Verkehrsachse für die Beförderung von Gütern im Binnenmarkt", so die EU-Kommission. Tirol habe in den vergangenen Jahren bereits mehrere Verkehrsbeschränkungen zur Verbesserung der Luftqualität im Inntal erlassen, die - im Gegensatz zu den sektoralen Fahrverboten - auch nicht in Frage gestellt worden seien.
Verstoß gegen die Grundsätze des Gemeinschaftsrechts
Der Europäische Gerichtshof hat bereits 2005 bestätigt, dass die Verhängung eines sektoralen Fahrverbots dann einen Verstoß gegen Grundsätze des Gemeinschaftsrechts darstellt, wenn weniger restriktive Maßnahmen noch nicht ausgeschöpft wurden. In einem im Jänner 2008 übermittelten Aufforderungsschreiben wies die Kommission die österreichischen Behörden erneut auf das Urteil des Gerichtshofs hin.
Mit dieser mit Gründen versehenen Stellungnahme fordert die Kommission jetzt Österreich abermals auf, das sektorale Fahrverbot zugunsten von verhältnismäßigen Verkehrsbeschränkungen zu ändern.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.